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Das Eintragungsverfahren für Volksbegehren mit Kurzbezeichnungen wird aufgrund der Entscheidungen des Bundesministeriums für Inneres ausgesetzt. Wähler können innerhalb des festgelegten Zeitraums vom 15. Juni 2026 bis zum 22. Juni 2026 in jeder Gemeinde abstimmen.

Verlautbarung VB Juni 2026

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