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Der Gemeinderat Oberaudorf hat beschlossen, das Grundstück des ehemaligen Hallen- und Freibades an der Bad-Trissl-Straße als Wohngebiet zu entwickeln und in mehrere Parzellen aufzuteilen. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 43 'Am Heimfeld' erlassen. Im Baugebiet entstehen acht Einfamilienhäuser, zwölf Doppelhaushälften und fünf Mehrfamilienhäuser, davon eines als Wohnhof.

Baugebiet am Heimfeld - Richtlinien zum Verkauf der Grundstücke

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Die Bewerbungsbögen für den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet 'Am Heimfeld'. Einreichungsfrist ist der 31.08.2025. Die Formulare können bei der Gemeinde Oberaudorf bezogen werden.

Baugebiet Am Heimfeld / Bewerbungsbogen Grundstückskauf

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Immobilienbericht mit Grundstücken in Rosenheim. Flurstück 300 befindet sich in der Nähe der Bad-Trisl-Straße mit einer Fläche von 18.687 Quadratmetern. Neuere Grundstücke umfassen Flurstück 300 mit 1.908 Quadratmetern, Flurstück 300/27 mit 34 Quadratmetern, Flurstück 300/28 mit 3.405 Quadratmetern und Flurstück 300/29 mit 4.414 Quadratmetern.

Baugebiet Am Heimfeld / Flurstücksnachweis mit Hausnummer und Grundstücksgrößen

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Die Verordnung des Gemeinderats von Oberaudorf, verabschiedet am 23.02.2021, beinhaltet eine neue Regelung für die Kennzeichnung von Niederaudorf, Oberaudorf. Die Abstandsflächentiefe unterscheidet sich von Gewerbe-, Kern- und Industriegebieten, festgelegt bei 0,8 H, mindestens jedoch 3 m. Für bis zu zwei Außenwände gilt nicht mehr als 16 m Länge in diesen Fällen. 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwände grenzt, gilt Abschnitt 1.

Baurecht - Abstandsflächensatzung Gmkg Ndf mit Übernahme 1. Änderung 28.10.2021

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Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung vom 23.02.2021 aufgrund von Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 lit. a BayBO folgende Satzung beschlossen: § 1 Geltungsbereich. Die Satzung gilt für die Gemarkung Oberaudorf des Gemeindegebiets Oberaudorf. § 2 Abstandsflächentiefe. § 3 Bebauungspläne. § 4 Abweichungen. § 5 Inkrafttreten.

Baurecht - Abstandsflächensatzung Gmkg Odf mit Übernahme 1. Änderung 28.10.2021

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Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung vom 15.12.2020 aufgrund von § 172 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) folgende Satzung beschlossen: Der Geltungsbereich dieser Erhaltungssatzung liegt im Gebiet südlich des Burgtors und wird begrenzt durch: Im Osten: Kufsteiner Straße - Im Norden: eine fiktive Linie von der Luegsteinwand zur Kufsteiner Straße - Im Süden: das Gebäude Kufsteiner Str. 36, südliche Grundstücksgrenze - Im Westen: eine fiktive Linie von Kufsteiner Str. 36 zum historischen Gebäude 'Weber an der Wand'

Baurecht - Erhaltungssatzung Gebiet südlich des Burgtors 2020

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Der Gemeinderat von Oberaudorf hat am 27.04.2021 beschlossen, eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 zu erlassen. Der Geltungsbereich umfasst bestimmte Straßen und Grundstücke in Oberaudorf.

Baurecht - Erhaltungssatzung Kerngebiet ausgefertigt 28.04.2021

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Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat am 13.09.2022 beschlossen, eine Erhaltungssatzung für das Dorfzentrum von Niederaudorf festzulegen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst verschiedene Straßen.

Baurecht - Erhaltungssatzung Niederaudorf 15.09.2022

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Eine Karte zeigt ein zentrales Gebiet mit verschiedenen Gebäuden, umgeben von einer roten Begrenzung. Mehrere schattierte Bereiche und Strukturen befinden sich innerhalb der Grenze. Gebäude sind in Grau und Orange dargestellt, mit Straßen und Wegen markiert.

Baurecht - Erhaltungssatzung Niederaudorf Geltungsbereich

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Die Gemeinde Oberaudorf ändert die Garagen- und Stellplatzsatzung. Die Kündigungsgebühr pro Stellplatz beträgt 15.000,00 Euro. Oberaudorf, den 25.01.2022.

Baurecht - Garagen und Stellplatzsatzung 2. Änderung vom 25.01.2022

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Die Gemeindeverordnung von Oberaudorf, basierend auf Artikel 23 der Gemeindeverordnung, betrifft die Regelung von Garagen und Parkplätzen. Sie gilt für die Errichtung, Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen, mit Ausnahme bestimmter Änderungen. Sie gilt auch für nicht baugenehmigungspflichtige Anlagen.

Baurecht - Garagen- und Stellplatzsatzung 3. Änderung 07.2025

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Das Bild ist eine Tabelle mit Vorschriften für verschiedene Gebäudetypen. Es listet Ein- und Zweifamilienhäuser, Dreifamilienhäuser und größere Mehrfamilienhäuser mit verschiedenen Wohnflächengrößen auf. Es enthält auch Seniorenwohnungen, Ferienhäuser und Gästehäuser. Ein weiterer Abschnitt listet Büro- und Verwaltungsgebäude auf, während der letzte Abschnitt Verkaufsflächen abdeckt.

Baurecht - Garagen- und Stellplatzsatzung Anlage zu § 5

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Das Dokument zeigt die Satzung für die Gemeinde Oberaudorf, Bayern, Deutschland, bezüglich der Verpflichtung zur Errichtung von Parkplätzen und Garagen für Fahrzeuge. Die Satzung wurde zuletzt am 16.08.2021 geändert.

Baurecht - Garagen- und Stellplatzsatzung incl. 1. Änderung ausgefertigt 28.10.21

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Die Tabelle listet verschiedene Gebäudearten und ihre entsprechenden Platzanforderungen auf. Kategorien umfassen Wohngebäude, Studentenunterkünfte, Mietwohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Gewerbeflächen. Jede Kategorie gibt Platzanforderungen basierend auf spezifischen Bedingungen an.

Baurecht - Garagen-und Stellplatzsatzung Anlage nach § 5 Abs 1

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Dokument mit dem Titel 'Ortssatzung' vom 27.04.2021 beschreibt die Vorschriften für Straßen- und Landschaftsgestaltung in der Gemeinde Oberaudorf. Es zielt darauf ab, das traditionelle Erscheinungsbild der Gemeinde zu erhalten, ihr Image positiv zu gestalten und eine homogene Straßengestaltung sicherzustellen.

Baurecht - Ortsgestaltungssatzung Oberaudorf 2021 Endfassung v. 27.04.2021

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Amtliche Mitteilung der Gemeinde Oberaudorf vom 16.12.2025 zur formellen Festlegung eines Sanitärgebiets.

Baurecht - Sanierungssatzung Ortsmitte - Begründung 12.2025

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Baurecht - Sanierungssatzung Ortsmitte / Anlage Plan 12.2025

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Oberaudorf, den 16.12.2025. Die Gemeinde Oberaudorf. Sanierungssatzung des Ortsmitte Oberaudorf und angrenzende Bereiche.

Baurecht - Sanierungssatzung Ortsmitte Oberaudorf 12/2025

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Die Satzung betrifft die Errichtung und Aufhebung von Spielplätzen. Sie gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Oberaudorf, soweit nicht in Baugebietsplänen Sonderregelungen bestehen. Ist der Satzung entsprechender Zustand nicht eingehalten, ist ein Bauantrag oder eine baurechtliche Prüfungsunterlagen erforderlich. Die Satzung regelt auch die Errichtung und Pflege von Spielplätzen gemäß den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO).

Baurecht - Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen Spielplatzsatzung SpPS En (ab 21.04.22)

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Die Gemeinde Oberaudorf hat eine Bekanntmachung aufgrund des Bayerischen Bauordnungsgesetzes und der Gemeindeordnung für Freitage erlassen. Die Bekanntmachung hebt die förmliche Festlegung des Pflegebereichs ‚Ortskern Oberaudorf‘ vom 25. Januar 1989 auf. Sie ist rechtsverbindlich. Oberaudorf, den 29.04.2025.

Bauverwaltung - Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Ortskern Oberaudorf

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