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Ein Formular für die Beantragung einer Mobilitätszuschussrückerstattung. Für das Winter-/Sommersemester 2020/2021. Gefordert werden persönliche Daten, Adresse, Studieninformationen und Bankverbindung. Die Unterschrift bestätigt den Wohnsitz in St. Marien-Feistritz während des Semesters.

Mobilitätszuschuss

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Die Richtlinie zielt darauf ab, den Wegzug von Jugendlichen aus der Gemeinde St. Marien-Feistritz zu verhindern. (1) Die Gemeinde St. Marien-Feistritz gewährt bis auf Widerruf für Studierende einen Mobilitätszuschuss. (2) Der Zuschuss kann nur bei Vorliegen der in dieser Richtlinie festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde St Marien-Feistritz gewährt werden. (3) Es kann kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Zuschusses geltend gemacht werden.

Richtlinie Mobilitätszuschus

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