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Das Dokument bietet allgemeine Informationen zu Gemeindezuschüssen und allen aktuellen Gemeindezuschüssen. Es listet den NO Hochwasserschutzzonenplane (Wasserwirtschaftsregionalprogramm) bis 31.01.2019, NO Landarbeitsordnung 1973 (NO LAO) bis 15.02.2019 und NO Bodenschutzgesetz (NO BSG) bis 15.02.2019 auf.
Ein Bild eines deutschen Dokuments mit dem Titel 'Kundmachung' über eine Vereinbarung für land- und geschäftliche Grundstücke. Es enthält Details wie die beteiligten Parteien, die Katasternummer des Grundstücks, Fläche und das Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung. Personen können ihr Interesse am Grundstück bis zum 22. Februar 2019 schriftlich oder niederschriftlich anmelden.
Gemeindemitteilung für Sigmundsherberg vom 05.02.2019. Markttag am 04.03.2019 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Fahrzeuge am Marktplatz ab 04.03.2019 18:00 Uhr verboten. Unterzeichnet vom Bürgermeister am 25.02.2019.
Das Bild enthält Informationen zur Registrierung von im Ausland lebenden wahlberechtigten Österreichern für die Europawahl. Es beschreibt die Bedingungen für die Stimmabgabe, einschließlich Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Es wird auch erklärt, dass die Registrierung vor dem 11. April 2019 abgeschlossen sein muss.
Das Bild enthält Informationen über die Wahlberechtigung von EU-Bürgern bei den Europawahlen 2019. Es listet Bedingungen für EU-Bürger auf, die in Österreich wohnhaft sind, wie Alter, aktives Wahlrecht und Registrierung in einer österreichischen Gemeinde. Es bietet auch Anweisungen zur Beantragung der Registrierung.
Dokument enthält Adresse, Kontaktdaten und eine Mitteilung über die Genehmigung eines Grundstücksverkaufs. Es erwähnt den Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken gemäß § 11 Abs. 2 und 5 NO Grundverkehrsgesetz 2007, LGBI. 6800. Es listet Details wie Verkäufer, Grundstücksnummer, Fläche und das Recht zur schriftlichen oder niederschriftlichen Anmeldung des Interesses bis zum 05. März 2019 auf.
Am 12.02.2019 wurde die Bekanntmachung über die Auszahlung des Jagdpachtschilings der Genossenschaftsjagd Rohrawiesen veröffentlicht. Die Auszahlung der Anteile der Gründungsmitglieder beginnt am 18.02.2019. Die Anteile können während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) abgegeben oder die Möglichkeit einer Überweisung der Anteile unter Bekanntgabe der Bankverbindung genutzt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Bagatellbeträge (bis zu 15,00 €) nicht zur Überweisung gebracht werden.
Das Dokument ist eine Bekanntmachung der Gemeinde Sigmundsherberg vom 12. Februar 2019. Es beschreibt ein Verbot bestimmter Aktivitäten in einem bestimmten Gebiet vom 25. März 2019 bis 1. April 2019. Die Verbote umfassen Werbung für oder gegen Fahrzeugversammlungen, CETA-Fahrzeugversammlungen und das Tragen von Waffen jeglicher Art. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden.
Aufgrund der am 11. Januar 2019 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten staatsgebundenen Entschließung des Bundesministers für Inneres betreffend das vorliegenden Volksbegehren wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 - VoBEG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 25. März 2019, bis (einschließlich) Montag, 1. April 2019, in jeder Gemeinde in den Text samt Begründung des Volksbegehrens Einblick nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung im Unterschriftenformular auf einen Eintragungsformular erklären.
Das Bild zeigt Informationen über NOE.GV.AT, eine Regierungswebsite. Es enthält eine Breadcrumb-Navigation mit 'Home', 'Service', 'Kontakt' und 'Bürgerbegutachung'. Die Hauptüberschrift lautet 'Bürgerbegutachung' und bietet allgemeine Informationen sowie aktuelle Änderungen der Verordnung. Die Kontaktdaten für die NOE Landesregierung sind angegeben.
Das Dokument mit dem Titel 'Kundenmachung' enthält einen Abschnitt mit der Bezeichnung 'Heimgefallen!', was anzeigt, dass die gekennzeichneten Grabstellen nun 'Heimgefallen' sind. Es enthält eine Tabelle mit Informationen zu Gruppe, Reihe, Grabnummer und zuletzt Bestattetem. Zudem gibt es eine Unterschrift, Datum und Siegel.
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2018 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 04.03.2019 bis 18.03.2019 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeindeamt eingebracht werden.
Dokument aus Sigmundsherberg mit Kontaktdaten und Informationen über die Schließung der Konten 2018, offen für Einreichungen vom 04.03.2019 bis 18.03.2019. Unterschriften können während der Bürozeiten eingereicht werden.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet eine Verkehrsbeschränkung. Eine Totalsperre gilt für einen Zeitraum von 6 Arbeitstagen auf einer bestimmten Route in Verbindung mit der Verlegung einer Wasserleitung und Straßenbeleuchtung.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass des Aufstellens eines Containers auf der Parzelle 784 im Bezirk der Parzelle 88, Hauptstraße 34 in der KG Sigmundsherberg folgende Verkehrsbeschränkung: Auf der Verkehrsfläche Parz. 784 - (bei Parzelle 88 (Hauptstraße 34, KG Sigmundsherberg) - It. beiliegendem Lageplan) wird eine halbseitige Sperre in der Zeit von 07. - 25.03.2019 errichtet.
Dokument aus Sigmundsherberg vom 11.03.2019. Sitzung am 18. März 2019 um 18 Uhr im Gemeinderatssaal von Sigmundsherberg. Agenda umfasst: Berichte des Bürgermeisters, Aufgabenvergaben Kriegerdenkmal Kaindorf, Untersuchungen und Verpflichtungserklärungen Stollengrabenbach, Verordung - Übernahme ins öffentliche Gut - KG Rodingersdorf, Erkennung Kostenübernahmen Nebenanlagen L1199, Auflösung Mietverhältnisse, Ablöseverpflichtung, Haushaltsbeschluss, Entwidmung öffentlicher Gut nach Vermessung L 1200, Übernahmeerklärung Buschhaltestellen der Gemeinde Sigmundsherberg, Eintragung Servitut auf Parzelle 8367/2, 836/2 und 836/1 KG Sigmundsherberg, und L 1200 KG - Entwidmung/Übernahme öffentlicher Gut nach Vermessung L 1155 und L 1200 KG Waldstein, Brugg und Kaindorf, und mehr.
Das Dokument informiert über die Beantragung einer Wahlkarte für die Europawahl am 26. Mai 2019. Berechtigte Personen müssen bis zum Wahltag 16 Jahre alt sein, österreichische Staatsbürger sein oder in Österreich wohnen, oder EU-Bürger sein, die in Österreich wohnen und ein aktives Wahlrecht haben. Wahlkarten können beim Wahlamt, bei besonderen Wahlbehörden oder per Post beantragt werden. Österreichische Staatsbürger im Ausland müssen eine Wahlkarte beantragen, EU-Bürger müssen sie bei österreichischen Vertretungen anfordern.
Das Bild enthält Informationen für wahlberechtigte Personen, die nicht in ihrem Wahllokal wählen können, und beschreibt, wie sie ihr Stimmrecht ausüben können. Es gibt an, dass eine Wahlkarte benötigt wird, wo und wie sie beantragt werden kann und welche Dokumente für die Beantragung erforderlich sind.
Das Dokument mit dem Titel 'Heimgefallen' zeigt an, dass bestimmte Grundstücke gemäß § 29 Abs. 3 NÖ Bestattungsgesetz 2007, LGB, als 'Heimgefallen' gekennzeichnet sind. Das Dokument listet die letzten beerdigten Personen und deren verfallene Nutzungsrechte auf. Es enthält eine Tabelle mit Grundstücksnummern, verstorbenen Personen und deren jeweiligen Begräbnisrechten. Das Dokument ist vom Bürgermeister von Sigmundsherberg unterzeichnet.
Das Dokument enthält eine Mitteilung über eine Land- und Immobilientransaktion. Es ist vom 12. März 2019 datiert. Die Transaktion betrifft ein Grundstück in Missingdorf mit einer Größe von 5.924 Quadratmetern.
Das Bild zeigt ein Dokument mit dem Titel 'Informationen uber die Auswahl der Wahlkarte'. Es ist ein strukturiertes Dokument, unterteilt in Abschnitte. Der Text ist in Deutsch und erklart den Prozess der Auswahl einer Wahlkarte. Das Dokument scheint eine Anleitung oder ein Formular zu sein, das von Wahlern ausgefullt werden muss.
Eine Tabelle mit mehreren Spalten und Zeilen, die Datenpunkte mit verschiedenen numerischen Werten und Texteinträgen anzeigt. Die linkeste Spalte hat die Überschrift 'Auregung verschiedener erregter Nervenpunkte', mit Einträgen von 'Das Wasserversuch' bis 'Dienstag'. Die Spalten rechts enthalten numerische Daten und zusätzliche Texte.
Am 18.03.2019 hat der Gemeinderat von Sigmundsherberg einen Beschluss gefasst, der bestimmte Grundflächen in der Katastralgemeinde Theras für einen Teilungsplan von DI Franz Trappl, Geometer Ziviltechniker GmbH, genehmigt. Die Gemeindestraße (Sonntag Ortstraße) wird dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Grundflächen sind: Abschnitt (1) 21 m², Abschnitt (3) 18 m², Abschnitt (4) 11 m². Die Voraussetzungen des § 4 Z. 3 des Straßenbaugesetzes sind erfüllt.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 folgenden Beschluss gefasst. Die Vermessung des ausgewiesenen Grundstücks in der Katastralgemeinde Rodingersdorf ist als Gemeindestraße gewidmet. Die Unterschrift des Bürgermeisters ist vorhanden.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 18.03.2019 TOP 17 beschlossen. Ein Grundstück in der Katastralgemeinde Sigmundsherberg wurde als öffentliche Straße ausgewiesen. Genehmigungsplan von DI Franz Trappl Geometer Ziviltechniker GmbH. Das Grundstück ist mit einer blauen Linie gekennzeichnet.
In einer Sitzung am 18.03.2019 hat der Gemeinderat von Sigmndsherberg beschlossen, Grundstücke in der Gemeinde für öffentliche Straßen zuzuweisen. Der Verteilungsplan wurde von DI Franz Trappl erstellt. Die Grundstücksabmessungen sind aufgelistet, und die Bedingungen des Bundesstraßengesetzes wurden erfüllt. Der Bürgermeister hat das Dokument unterzeichnet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung vom 18.3.2019 beschlossen: 1.1) Die in beiliegender Vermessungsurkunde des Amt der NÖ Landesregierung, FZ 52061 in der KG Sigmundsherberg dargestellten und nachfolgend angeführten Trennstücke werden dem öffentlichen Verkehr entwidmet und an die in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer übertragen: Trennstück Nr. 2, 11, 17. 1.2) Der Restteil der nachfolgend angeführten und lokalisierten Trennstücke verbleibt im öffentlichen Gut bei gleichem gebliebener Widmung: Grundstück Nr. 767, 768/1.
Der Gemeinderat von Sigmundsherberg hat am 18. März 2019 beschlossen, bestimmte Vermessungsflächen dem öffentlichen Verkehr zu überlassen und andere auf dem gleichen Grundstück zu behalten. Die Flächen sind in der Vermessungsurkunde identifiziert und übertragen.
Ein Antrag wurde bei der Bezirksbauamtskammer Horn eingereicht, um die Genehmigung des folgenden Rechtsgeschäfts betreffend land- und forstwirtschaftliche Grundstücke gemäß dem Bundeswaldgesetz 2007, LGBl. 6800 zu erhalten. Die Verkäufer sind Maria Frank, Josef Neunteufl und Elfriede Waigl. Die Vertragsart ist ein Kaufvertrag. Die Flurstücksnummer ist 1630/1 mit einer Fläche von 8.225 Quadratmetern. Die Frist für die Einreichung des Interesses ist der 10. April 2019.
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Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg erlässt gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 eine Verordnung. Auf der Verkehrsfläche Parz. 767 – Hinterausstraße von L 200 zur B45 – gilt beiliegendem Lageplan markiert, wird im Zeitraum bis 30.04.2019 eine Totalsperre für die Dauer von 4 Arbeitstagen errichtet.
Dokument der Niederösterreichischen Landesregierung, 3109. Es enthält die Bekanntgabe zur bevorstehenden Aufhebung der NÖ Landes-Feuerwehrschule. Das Dokument gibt Informationen zur Abgabe von Stellungnahmen und Einsprüchen bis zum 29. April 2019.
Das Dokument ist eine Mitteilung über die Genehmigung eines Grundstücks- und Gewerbeimmobiliengeschäfts. Es enthält Details wie die Transaktionsreferenznummer, Kontaktdaten und die Fläche und Lage des Grundstücks. Das Grundstück befindet sich in Waidhofen/Thaya und die Genehmigung wurde vom Bezirkshauptmannschaft Horn erteilt. Die Transaktion unterliegt dem österreichischen ABGB.
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Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl. Anlässlich der Europawahl am 26. Mai 2019 wird gemäß § 39 Abs. 2 der Europawahlordnung - EUWO, BGBl. Nr. 117/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I, Nr. 32/2018, veröffentlicht: 1. Wahllokal(e) und dazugehörige Verbotszone(n) (*): Adresse: Verbotszone usw.: Bezeichnung: Wahlbezirk: Gemarkung: Rodingersdorf: Gemeindeamt Rodingersdorf: Gasthaus Haller: Kainreither: Feuerwehrhaus: Walkenstein: Jugendzentrum: Brugg: Gemeinschaftshaus: Rohrwiesen: Feuerwehrhaus: Theras: Kulturzentrum: Missingdorf: Dorfhaus:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit gültigen Fassung, aus Anlass des Dorffestes der FF Rodingersdorf am 26. und 27.Mai 2018, folgende Verkehrsbeschränkung:
Der Bürgermeister von Sigmundsherberg, KG, erlässt eine Verkehrsbeschränkung auf der Straße Parz. 368/3. Eine Einbahnstraße wird vom 16. bis 20. April 2019 eingerichtet. Das Dokument enthält einen Lageplan, eine Bekanntmachung zur Aufstellung von Verkehrszeichen und eine Unterschrift.
Die Gemeinde Sigmundsherberg, datiert am 15.04.2019, regelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen ab 1960 mit 443, Abschnitte 44 und 43. Insgesamt 168 Fahrzeuge im Bereich von Parzelle 443, Gemeindebezirk 34 in KG Sigmundsherberg sind betroffen. Die Verordnung endet am 18.04.2019.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 eine vorläufige Verkehrsregelung erlassen. Diese Regelung betrifft die Installation von Wasserleitungen und Straßenbeleuchtung in der KG Sigmundsherberg. Eine Gesamtsperrung für vier Arbeitstage ist auf Parz. 767 - Hintere Straße von L1200 bis B45 angeordnet. Die Verordnung enthält einen beigefügten Lageplan.
Eine Bekanntmachung der Marktgemeinde Sigmundsherberg über das Genehmigungsverfahren für die Errichtung eines Lebensmittelgeschäfts. Die Öffentlichkeit ist zu einer Sitzung am 16.05.2019 um 08:30 Uhr eingeladen, bei der bevollmächtigte Vertreter teilnehmen können. Die Anmeldung muss bis zum 30.04.2019 erfolgen.
Das Dokument ist eine Einladung zur Gemeinderatssitzung am 13.05.2019 in Sigmundsherberg. Die Tagesordnung umfasst ein Protokoll, Berichte, Finanzabschlüsse und verschiedene Beschlüsse und Anträge.
Das Bild enthält Text zu Maßnahmen zur Kontrolle von Raben- und Nebelkrähen, Störchen und Eichelhähern. Es diskutiert die Auswirkungen dieser Vögel auf landwirtschaftliche Flächen und das Problem, dass ihre Kulturlandschaft öde wird. Es erwähnt auch die Reduzierung ihrer Populationen als Gewinner intensiver Landnutzung.
Aaskräken (Raben- und Nebelkrähen), Elstern und Eichelhäher sind Rabenvögel, die als Nahrungsopportunisten zu den Gewinnern der Kulturlandschaft zählen. Sie profitieren vielerorts von der Art menschlichen Landbaues und können dann unnatürlich hohe Bestandesdichten erreichen. Eier und Jungvögel bzw. Jungwild zählen zur bevorzugten Beute aller Rabenvögel. Ob sie durch die Bestände ihrer Beutetiere beeinträchtigt gen, hängt weitgehend von der Dichte der Rabenvögel ab.
Das Dokument stammt vom Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, datiert auf den 8. Mai 2019. Es betrifft die Schulsuche für eine Kooperation landwirtschaftlicher Fachschulen mit Handelsakademien in Niederösterreich, mit Änderungen. Es ist an alle Gemeinden und Städte mit eigenem Status gerichtet. Es erwähnt die Einreichung von Stellungnahmen bis zum 11. Juni 2019.
Mitteilung über den Erwerb eines Grundstücks in Missingdorf. Der Kaufvertrag entspricht den §§ 11, 2 und 5 des Bundesimmobiliengesetzes 2007. Das Grundstück ist bei der Straßenverwaltung Waidhofen/Thaya registriert. Die Fläche beträgt 3.282 m².
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Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960, in Verbindung mit § 94d Ziff. 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass von Dacharbeiten und des Abstellens eines LKW mit Kran auf der Parzelle 786 und der Parzelle 445 im Bereich der Parzelle 446/1 und 446/2, Gartenstadt 36 in der KG Sigmundsherberg folgende Verkehrsbeschränkung:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg erließ eine Verordnung gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960. Auf der Straße Parz. 786 wird vom 27.05. bis 07.06.2019 ein Totalsperrgebiet errichtet. Der Zutritt zur Baustelle ist bis 27.05. möglich.
Der Gemeinderat von Pernegg plant, den Entwurf des örtlichen Raumordnungsprogramms für Posselsdorf und Raisdorf vom 28.1.2018 bis 9.1.2019 zu ergänzen. Der Entwurf steht vom 23.05.2019 bis 04.07.2019 zur öffentlichen Einsicht offen.
Sigmundsherberg, 06.06.2019. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 eine Verkehrsbeschränkung angeordnet. Sie gilt vom 01.07.2019 bis 26.07.2019, ausgenommen der Verkehr von der B45 Richtung Bahnhof. Die Umleitung erfolgt über die B45 und 853/1 und 772. Die Anlage, die dieser Verordnung beigefügt ist, bildet einen integralen Bestandteil dieser Verordnung.
Amtliche Bekanntmachung des Bürgermeisters von Sigmundsherberg, vom 12.06.2019. Der Entwurf des 1. NTVA 2019 ist vom 13. bis 27.06.2019 während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Während dieser Zeit können Stellungnahmen beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden. Angezeigt am 13.06.2019 und angenommen am 28.06.2019.
Aufgrund der am 27. Mai 2019 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres wurde das erwähnte Volksbegehren für ungültig erklärt. Stimmberechtigte können sich vom 18. November 2019 bis 25. November 2019 entweder persönlich oder online registrieren. Die Registrierungsfrist endet am 14. Oktober 2019. Die Registrierungen erfolgen bei der Marktgemeinde Sigmundsherberg, Hauptstrae 50, 3751 Sigmundsherberg.
In Teilen des Bezirks ist in Laubwaldbeständen heute wieder eine starke Fraßtätigkeit von Schmetterlingsraupen, die zum Teil zu einem vollständigen Kahlfraß der betroffenen Bäume führen, zu beobachten. Es handelt sich um die Raupen des Schwammspinners. Die alteren Raupen sind leicht an den rot und blau gefärbten Warren auf dem Rücken zu erkennen.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 eine Verkehrsbeschränkung angeordnet. Sie gilt auf der Straße Parz. 73 vom 15.07.2019 für einen Arbeitstag. Der beigefügte Plan ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung.
Die Marktgemeinde Sigmundsherberg plant, einen Arbeiter bzw. eine Arbeiterin für 20 bis 40 Stunden pro Woche einzustellen, Beginn Mitte August 2019. Voraussetzungen sind österreichische Staatsbürgerschaft, gültiger Führerschein, technisches Verständnis, örtliche Mobilität, Zuverlässigkeit, persönliches Engagement und Flexibilität. Die Vergütung orientiert sich am NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 LGBl. 2420; Hilfskräfte Gruppe 3; Stichtagsberechnung.
Dokument mit ID: A1016227508. Sitzung am 08.07.2019 um 19:00. Agenda umfasst: Protokoll der Sitzung, Berichte des Bürgermeisters, NTVA 2019, Berichte von Ausschüssen und verschiedene Beschlüsse und Vereinbarungen.
Das Dokument vom 23.07.2019 aus Sigmundsherberg listet die Mitglieder des Gemeindevorstands gemäß § 15 Abs. 5 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 auf. Franz God ist der Gemeindevorstand, und Johannes Hofer ist der stellvertretende Gemeindevorstand. Die Namen der Gemeindevorstandsmitglieder sind ebenfalls angegeben.
Das Dokument ist eine Mitteilung über die Verjährung der Namen der Mitglieder der Sprengelwahlbehörden. Es listet die Namen der Mitglieder für jeden Sprengel auf, einschließlich der Vertreter und Stellvertreter. Das Dokument ist auf den 23.07.2019 datiert.
Ein Plakat über die Nationalratswahl am 29. September 2019 mit Informationen zu Wahllokalen und Stimmbezirken. Die Öffnungszeiten sind aufgelistet zusammen mit den Adressen der Standorte. Der Text erwähnt, dass das Vorzeigen von Ausweisdokumenten nicht erforderlich ist.
Das Bild zeigt ein Dokument über einen Gemeindewahllokal in Sigmundsherberg, Hauptstr. 50. Es erwähnt eine 50m-Ausschlusszone um den Wahllokal. Das Dokument gibt die Wahlzeit, Identitätsüberprüfung und Verbote während der Wahl an, einschließlich Waffen und Wahlwerbung. Es weist auch darauf hin, dass Verstöße mit Geldstrafen geahndet werden.
Achtung Wahlkartenwählerinnen und Wahlkartenwähler! In dieser Gemeinde können Sie bei der Nationalratswahl am 29. September 2019 in nachstehenden Wahllokalen zu folgenden Öffnungszeiten Ihre Stimme abgeben:
Eine Webseite über NOE.GV.AT bietet Links zu Startseite, Service und Kontakt zur Landesverwaltung. Es enthält Informationen zu Gemeindebeiträgen mit Datum und Änderungen verschiedener Verordnungen.
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Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 an. Die Verordnung über eine Verkehrsbeschränkung auf dem Grundstück im Bereich des Parzellen 419/2, KG Sigmundsherberg wird bis 05.08.2019 verlängert.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gera beabsichtigt, für die Katastralgemeinde Dallen das örtliche Raumordnungsprogramm auf Grund des § 25 Abs. 1 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014, LGB1. 3/2015 i.d.g.F., abzuändern und für das gesamte Gemeindegebiet neu darzustellen.
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Amtliche Bekanntmachung zur Änderung der Jagdzeiten für die Wiederbejagung im Verwaltungsbezirk Horn, Deutschland. Erstellt am 12. August 2019 von Nicole Wais. Die Bekanntmachung legt fest, dass alle Jagdgebiete im westlichen Teil des Bezirks Horn lokale Anpassungen der Jagdzeiten erfahren.
Ein gelbes Aufkleber mit dem Text 'GESUNDES SIGMUNDS-HERBERG' ist zu sehen. Darunter befindet sich eine Nachricht über eine Arbeitskreissitzung am 16. September 2019, 19:00 Uhr im Gasthaus God.
Der Beschluss des Jagdausschusses Rodingersdorf vom 17. Juni 2019 über die Verlängerung des bestehenden Jagdpachtverhältnisses wurde nicht aufgehoben. Die Pachtdauer erstreckt sich vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2028. Pächter ist Herr Franz Forster, wohnhaft in 3751 Rodingersdorf. Die Höhe des jährlichen Pachtzinses beträgt € 3.510,--. Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft können bis spätestens zwei Wochen nach Abnahme der Kündigung von der Amtstafel der Gemeinde bei der Bezirksverwaltungsbehörde einen begründeten Antrag auf Überprüfung der Höhe des Pachtzinses stellen. Unterzeichnet vom Bürgermeister.
Plakat zur Werbung für einen kostenlosen Hörtest für Kinder, geplant für den 9. März 2019 um 20:30 Uhr. Kinder, die nach dem 3. März geboren wurden, können teilnehmen, unabhängig davon, ob sie den Kindergarten besuchen oder nicht. Eltern, deren Kinder nicht teilnehmen, werden gebeten, ihr Kind zu begleiten. Herzliche Grüße.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg beabsichtigt, das örtliche Raumordnungsprogramm in den Katastralgemeinden Brugg und Theras abzuändern. Neustrukturierung der Ackerflächen in Brugg umfasst die Umwidmung von ‚Bauland-Ackergebiet‘ in ‚Grünland-Land- und Forstwirtschaft‘. Umwidmung von ‚Grünland-Land- und Forstwirtschaft‘ in ‚Bauland-Ackergebiet‘ im Raumordnungsbereich von Theras umfasst die Umwidmung von ‚Grünland-Freihaltefläche‘ in ‚Bauland-Betriebsgebiet‘.
Das Dokument ist die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 17. September 2019 in Sigmundsherberg, Österreich. Es umfasst das Protokoll, verschiedene Beschlüsse und finanzielle Transaktionen. Die Themen reichen von Protokolldetails bis hin zu Kaufentscheidungen.
Stellenausschreibung für Verwaltungsbedienstete/r für die Marktgemeinde Sigmundsherberg, voraussichtlicher Beginn im Jänner 2020. Voraussetzungen sind österreichische Staatsbürgerschaft, 18 Lebensjahre, volle Handlungsfähigkeit, und einwandfreier Leumund. Berufserfahrung im kommunalen Bereich wünschenswert, aber nicht zwingend. Die Bezahlung erfolgt gemäß den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976.
Amtliche Mitteilung des Bürgermeisters von Sigmundsherberg vom 30.09.2019 zur vorübergehenden Verkehrseinschränkung in KG Sigmundsherberg aufgrund laufender Straßenarbeiten. Vom 07:00 bis 23:00 Uhr am 11.10.2019 ist die Straße Parz 775 gesperrt, gekennzeichnet durch gelbe Tafeln. Halten und Parken auf beiden Seiten ist untersagt. Die Mitteilung enthält ein Siegel und Unterschriften.
Information über eine freie Gemeindewohnung im 'Arzthaus' am Kirchenplatz 1, Sigmundsherberg, verfügbar ab 1.1.2020. Die Fläche beträgt 53,06 m², einschließlich Küche, 2 Zimmer, Bad und Zentralheizung. Monatliche Miete €250, Jahresbetriebskosten €380 (ohne Wasserverbrauch). Interessenten melden sich bitte beim Gemeindeamt.
Die Gemeinde Sigmundsherberg in Niederösterreich kündigt die Gemeinderatswahl für Sonntag, den 26. Jänner 2020 an. Die Anmeldefrist endet am 21. Oktober 2019. Die Zahl der wählbaren Gemeinderatsmitglieder beträgt 19 Personen. Datum: 7.10.2019.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960, in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass der Eröffnung des RUB Sigmundsherberg in der KG Sigmundsherberg folgende Verkehrsbeschränkung an: Ergeht gleichlautend an: 1) Polizeiinspektion Eggenburg 2) Straßenmeisterei Eggenburg Angehängt am: 08.10.2019
Eine Einladung zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 30. Oktober 2019 um 19:00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal in Sigmundsherberg. Die Tagesordnung umfasst Protokolle, Berichte, Grundstückskäufe und Haushaltsposten.
Das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl in Sigmundsberg wird an fünf Wochentagen vom 11. bis 14. November 2019 sowie am 18. November 2019 im Gemeindeamt Sigmundsberg öffentlich ausgelegt. Jeder Staatsbürger kann das Wählerverzeichnis einsehen und Abschriften und Vervielfältigungen anfertigen. Die Gemeinde muss auch Kopien auf Kosten des Antragstellers erstellen. Wahlberechtigt sind nur Personen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Die Gemeindewahlbehörde der Gemeinde Sigmundsherberg für die Durchführung der Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2019 setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender: Franz God, Stellvertreter: Johannes Hofer. Als weitere Mitglieder wurden berufen: Bruno Forster, Mag. Christian Miniböck, Eva Nendwich, Herbert Hofer, Barbara Reisel. Als Ersatzmitglieder der Beisitzer/innen: Adolf Bauer, Johann Kronfuß, Franz Deckenbach, Adolf Leutgeb, Dipl.-HTL-Ing. Gerhard Zauner.
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Sigmundsherberg, datiert auf 24.10.2019. Sie beinhaltet eine Verordnung über die Schließung einer Straße und eines Fahrzeugzugangsweges. Die Bekanntmachung ist vom Bürgermeister Franz God unterzeichnet.
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Die NO Landesregierung hat am 22. Oktober 2019 den Wahltag für die Wahl in die NO Landwirtschaftskammern 2020 festgelegt und einen Tag, der als Stichtag gilt, bestimmt. Als Wahltag wird Sonntag, der 1. März 2020, und als Stichtag Montag, der 11. November 2019, festgelegt. Unterschrift des LH-Stellvertreters.
Der Entwurf des VA 2020 liegt vom 14. bis 28.11.2019 während der Bürozeiten zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen beim Gemeindeamt schriftlich eingereicht werden. Ein Siegel und die Unterschrift von Franz God sind auf dem Dokument vorhanden.
Die Gemeindewahlbehörde Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in ihrer Sitzung am 18.11.2019, TOP 2 über den gegen das Wählerverzeichnis eingereichten Berichtigungsantrag gemäß § 25 Abs.1 NO GRWO 1994 wie folgt entschieden: Eingetragen wurden: Familienname und Vorname Attems Clennden Cian, Geburtsjahr 2001, Anschrift 3742 Theras 97. Angezeigt am: 18.11.2019 Abgenommen am: 27.01.2020.
Diese Kundmachung besteht aus 8 Seiten. Andere als die hier kundgemachten 3 Parteien können nicht gewählt werden. Marktgemeinde Sigmundsherberg, am 20.12.2019.
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Die NO Landesregierung hat den Wahltermin für die Wahl in die NO Landarbeiterkammer auf Sonntag, 17. Mai 2020, und den Stichtag auf Montag, 13. Jänner 2020 festgelegt. Unterzeichnet von Dr. Stephan Pernkopf, LH-Stellvertreter.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziff. 4 lit. a StVO 1960, RGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass von Straßenbauarbeiten/Kanaldecktausch auf der B45 in der KG Sigmundsherberg folgende Verkehrsbeschränkung: Auf der Verkehrsfläche Parz. 775 KG Sigmundsherberg (Bahnstraße von B45 Richtung Bahnhof) - ist die Straße, lt. beiliegendem Lageplan gelb markiert, - ist das Halten & Parken vom 19. bis 30.08.2019 nicht gestattet.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 b StVO 1960 in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 an. Die Verkehrsbeschränkung gilt für das Grundstück 2304/8, Theras 57 in KG Theras. Fahrzeuge sind vom 11.04. bis 15.04.2022 gesperrt.
Der Verbandsvorstand des Gemeindeverbandes Horn für Abfallwirtschaft und Abgaben hat in seiner Sitzung am 4.12.2022 folgende Abfallwirtschaftsverordnung aufgrund des § 28 NO Abfallwirtschaftsgesetz 1992 - NO AWG 1992 beschlossen: Abfallwirtschaftsverordnung für den Gemeindeverband Horn für Abfallwirtschaft und Abgaben nach dem NO Abfallwirtschaftsgesetz 1992 (NO AWG 1992).