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Amtliche Bekanntmachung bezüglich der Auflösung der Geschworenen und Schöffen gemäß dem Geschworenen- und Schöffengesetz 1990. Der Nationalrat hat am 25. April 1990 das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBl. 256, beschlossen. Die Auflösung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2023 und 2024 findet am Freitag, 28. Jänner 2022, um 08:00 Uhr im Gemeindeamt in Sigmundsherberg statt. Die Amtshandlung ist öffentlich.
Aufgrund der Veröffentlichung der offiziellen Erklärung des Bundesministeriums für Inneres am 10. Januar 2022 wird das oben erwähnte Volksbegehren für ungültig erklärt. Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 – VöBeg festgelegten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 2. Mai 2022, bis (einschließlich) Montag, 9. Mai 2022, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
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Gemäß Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBl. Nr. 256, wurde am 28.01.2022 die Auslosung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2023 und 2024 vorgenommen. Ein Verzeichnis der ausgeschiedenen Personen liegt durch acht Tage im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf.
Ankündigung vom 2. Mai bis 9. Mai 2022 bezüglich des Verbots bestimmter Aktivitäten in Sigmundsherberg. Verbotene Aktivitäten umfassen Werbung für oder gegen Volksbegehren, Sammeln von Unterschriften, Verteilen von Flugblättern und Tragen von Waffen. Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 218 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Wochen geahndet werden.
Eine Mitteilung über die Auszahlung des Jagdpachtschillings der Genossenschaftsjagd Brugg. Der Jagdpachtschilling für die Genossenschaftsjagd Brugg wurde im Dezember 2021 bei der Gemeindekasse erlegt. Gemäß § 37 Abs. 7 NO Jagdgesetz 1974, LGBI. 6500 in der derzeit geltenden Fassung wird kundgemacht, dass die Auszahlung der Anteile der Grundeigentümer mit 01.03.2022 beginnt.
Einladung zur Gemeinderatssitzung in Sigmundsherberg am Donnerstag, 10. März 2022, um 19:00 Uhr im Feuerwehrhaus. Die Tagesordnung umfasst Präsentationen, Berichte und Resolutionen.
Eine von Sigmundsherberg am 2. März 2022 ausgestellte Verbotsverfügung, gültig bis 9. Mai 2022. Verbotene Aktivitäten umfassen Arbeitsvermittlung, Stopp von Tiertransporten, psychische Gesundheitsmaßnahmen für Jugendliche und Verweigerung von Impfungen. Das Verbotsgebiet umfasst 50 Meter um den Eingangspunkt. Verstöße werden mit Geldstrafen bis zu 218 € oder Haftstrafen bis zu zwei Wochen geahndet.
Dokument kündigt Stimmrechte für Bürger zu bestimmten Themen an. Die Stimmabgabe kann persönlich oder online erfolgen. Stimmberechtigung basiert auf Alter und Staatsangehörigkeit. Spezifische Daten und Zeiten für die Stimmabgabe angegeben. Stimmadressen und -zeiten aufgelistet. Personen mit Unterstützungserklärungen können nicht teilnehmen.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 10.03.2022 TOP 12 folgenden Beschluss gefasst: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge folgendes Grundstück aus dem öffentlichen Gut widerrufen: Grundstück 397/16, EZ 23, KG 10143 Rodingersdorf, im Ausmaß von 74 m². Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Signmundsberg lädt zur Arbeitskreissitzung am 28. März 2022 um 19:00 im Gemeindeamt ein. Mitarbeit für neue Projekte der gesunden Gemeinde ist gefragt. Der Bürgermeister und die Projektleiter sind anwesend.
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2021 liegt zwei Wochen lang, vom 17.03. bis 31.03.2022, während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeindeamt eingereicht werden.
Der Bürgermeister von Sigmundsherberg hat gemäß § 43 StVO eine Verkehrsregelung erlassen, die den Eintritt auf Parz. 768/1 bis 28.04.2022 verbietet. Ein beigefügter Plan zeigt das betroffene Gebiet an.
Amtliche Bekanntmachung vom 29.03.2022. Verbote ab 10.06.2022 bis 27.06.2022: Öffentlicher Eintritt ist verboten. Das Standesamt befindet sich im Gemeindeamt Sigmundsherberg, Hauptstraße 50, 3751 Sigmundsherberg. Verbotene Aktivitäten umfassen Werbung für oder gegen Volksbegehren, Verteilung von Flugblättern und Tragen von Waffen. Strafen umfassen Geldstrafen bis zu 218€ oder Haftstrafen bis zu zwei Wochen. Bürgermeister: Franz Göd. Ausgestellt am 01.04.2022.
Aufgrund der am 9. März 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlichten staatsangehörigen Entscheidung des Bundesministers für Inneres bezüglich des oben erwähnten Volksbegehrens wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist bis (einschließlich) Montag, 27. Juni 2022, in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Dokument mit Details zu einem Grundstücksverkauf. Beinhaltet Referenznummer, Parzellennummern, Fläche, Standort und Kontaktdaten. Datum: 5. April 2022. Es betrifft einen Kaufvertrag unter dem österreichischen Straßenverkehrsgesetz.
Dokument zeigt eine Mitteilung über den Verkauf von Grundstücken und Gewerbeimmobilien gemäß dem österreichischen Straßenverkehrsgesetz. Es enthält Kontaktdaten, eine Veröffentlichungsmitteilung und Informationen über die zum Verkauf stehenden Grundstücke. Die Grundstücke befinden sich in Theras, mit verschiedenen Flurstücksnummern und Gesamtfläche. Der Verkauf ist bis zum 26. April 2022 offen.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg erlässt gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960, in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBI. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aufgrund des Aufstellens einer Verkehrsbeschränkung auf Parzelle 2304/8, Theras 57 in der KG Theras folgende Verordnung: Temporäre Verkehrssperre auf dem Parkplatz 2304/8 vom 11.04. bis 15.04.2022 und einen Parkplatz für erforderliche Fahrzeuge auf Parzelle 256/1.
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Dieses Bild zeigt die Stimmrechte für das Volksbegehren, einschließlich des Zeitrahmens für die Registrierung, der Adresse für Einreichungen und der Notwendigkeit einer Online-Registrierung. Die Anmeldefrist läuft bis zum 27. Juni 2022 um 16 Uhr.
Dokument mit Adresse, Telefonnummer und Fax. 'Kundmachung' in Fettschrift. Rechnungsabschluss für 2021 vom 25.04. bis 06.05.2022. Erklärungen können beim Gemeindeamt eingereicht werden. Gestellt am 22.04.2022. Unterschrift von Franz God.
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes Horn am 25. April 2022 wurde gemäß der Satzung in Verbindung mit dem NO-Gemeindeverbandsgesetz folgende Person für die Funktion des Gemeindevertreters für die Gemeinderatsperiode bis 2025 bestellt.
Eine Einladung zur Gemeinderatssitzung in Sigmundsherberg am Freitag, 13. Mai 2022 um 20:00 Uhr. Die Tagesordnung umfasst Punkte wie das Protokoll der Gemeinderatssitzung, Berichte des Bürgermeisters und verschiedene Projektdiskussionen.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Sigmundsherberg die vorübergehende Verkehrsmaßnahme - Dorffest der FF Rodingersdorf am 28. und 29.5.2022, folgende Verkehrsbeschrän: Die Zufahrt zur Verkehrsfläche ist vom 25.05.2022 ab 16:00 Uhr bis zum 30.05.2022 18 Uhr gesperrt.
Das Dokument zeigt eine Resolution des NÖ Land-Registeramtes vom 13. Mai 2022. Es beschreibt die Übergabe verschiedener Grundstücke an öffentliche Straßen und die Handhabung verbleibender Parzellen. Spezifische Grundstücksnummern sind für jede Kategorie aufgeführt.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass von Eröffnungsfeierlichkeiten am 01.07.2022 auf den Parzellen 777 und 147, Parkplatz Kirchenplatz in der KG Sigmundsherberg folgende Verkehrsbeschränkung an.
Ein Flyer für Schwimmkurse für Kinder ab 5 Jahren in der Marktgemeinde Sigmundsherberg. Details umfassen Gruppeneinteilungen und Kurspläne für drei verschiedene Gruppen. Kurs A läuft vom 11. bis 15. Juli, Kurs B vom 18. bis 22. Juli und Kurs C vom 8. bis 11. August. Zur Anmeldung sind Name, Alter, Schwimmfähigkeiten des Kindes und Kontaktdaten der Eltern erforderlich.
Das Dokument aus Sigmundsherberg vom 08.06.2022 kündigt die Wiedereinführung von COVID-19-Maßnahmen, Black Voices und die Abschaffung von COVID-19-Maßnahmen an. Die verbotenen Aktivitäten umfassen die Förderung oder Ablehnung von Volksbegehren, Versammlungen und das Tragen von Waffen. Das Dokument spezifiziert das Verbotsgebiet, die Strafen und die Unterschrift von Franz God.
Ankündigung der Stimmberechtigung für die COVID-19-Maßnahmen in der Bundesanzeiger. Schwarzdruck der COVID-19-Maßnahmen. Aufgrund der am 17. Mai 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres veröffentlichten staatsbekannten Entscheidung des Bundesministers für Inneres werden die oben genannten Stimmberechtigungen widerrufen. Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehungsgesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist bis Montag, 19. September 2022, ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch elektronische Einreichung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Der Bürgermeister von Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 eine vorübergehende Verkehrsregelung erlassen, die den Zugang zu den Parzellen 777 und 147, Parkplatz in KG Sigmundsherberg ab dem 01.07.2022 um 15:00 Uhr verbietet.
Die Gemeinderätin der Stadtgemeinde Geras beabsichtigt, für die Katastralgemeinden Geras, Dallein, Goggitsch, Hotzelsdorf und Schiermahndorf das örtliche Rauchmorndungsprogramm (Flächenwidmungsplan und örtliches Entwicklungskonzept) auf Grund des § 25 Abs. 1 des NO Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., abzuändern.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960, in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, die vorübergehende Verkehrsregelung an der Hauptstraße 58, Parzelle 146, KG Rodingersdorf vom 14.07.2022 bis 30.09.2022 an.
Eine Bekanntmachung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten. Sie basiert auf § 1 Abs. 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57/1971, und ist in der geltenden Fassung. Die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bundespräsidenten, BGBl. II Nr. 273/2022, wird hiermit bekannt gemacht. Der Wahltermin ist auf den 9. Oktober 2022 festgesetzt.
Eine Einladung zur Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 21. Juli 2022 um 19:00 Uhr in Sigmundsherberg. Die Tagesordnung umfasst das Protokoll, Berichte und Beschlüsse zu Kindergärten, Schulen, Pflegediensten und mehr.
Hinweis zur Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. 3/2015 i.d.g.F., durch zwei Wochen hindurch, das ist in der Zeit vom 27.07.2022 bis 10.08.2022 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Dokument bezüglich des Eintrags vom 19. September 2022 bis 26. September 2022 umfasst Verbote für Wohnrechte, Kinderrechte, GIS-Gebühren und Barzahlungen. Eine Verbotszone von 50 Metern wird eingerichtet. Die Verbote beinhalten Werbung für oder gegen Einwohner, das Sammeln von Unterschriften und das Tragen von Waffen. Verstöße sind mit Geldstrafen bis zu 218 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Wochen strafbar.
Aufgrund der am 29. Juni 2022 auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres veröffentlichten Entscheidung des Bundesministers für Inneres wird das oben aufgeführte Volksbegehren für ungültig erklärt. Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrensgesetzes 2018 festgelegten Eintragungszeitraums ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren und dessen Begründung in jeder Gemeinde durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.
Das Dokument informiert über eine Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres, die einen Termin für die elektronische Stimmabgabe beim Referendum vorgibt. Die Stimmberechtigten können vom 19. bis 26. September 2022 ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Referendum einreichen. Die Anmeldung ist in der Gemeinde Sigmundsherberg zu den angegebenen Zeiten möglich.
Das Wählerverzeichnis für die Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022 ist gültig vom 3. Oktober 2022 bis einschließlich 8. September 2022. Die Einsichtnahme kann am Sonntag vor der Wahl versäumt werden. Die Öffnungszeiten sind im Tabellen angegeben. Wahlberechtigungszertifikate müssen bei der angegebenen Behörde vor Ablauf des Einsichtszeitraumes (8. September 2022) eingereicht werden.
Das Dokument mit dem Titel 'Kundmachung uber Verfugungen der Gemeindewahlbehorde vor der Wahl' beschreibt Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bundespräsidentenwahl am 9. Oktober 2022. Es legt verbotene Bereiche und Zeiten für die Stimmabgabe fest, einschließlich Orte wie Sigmundsherberg, Rodingsdorf und andere. Das Dokument erläutert auch die verbotenen Aktivitäten während der Wahlzeiten.
Das Bild zeigt eine Liste von Namen mit Daten und Orten. Jeder Eintrag enthält einen Namen, Geburtsdatum und -ort, gefolgt von einer Wohnadresse. Die Namen sind chronologisch geordnet.
Die Seite bietet allgemeine Informationen zu Gemeindewahlen, einschließlich aktueller Wahlen. Es enthält Details zu Vorschriften für das Jahr 2023 und Änderungen des Gleichbehandlungsgesetzes.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet die vorübergehende Verkehrsmaßnahme - Verputzarbeiten an Fassade, Hauptstraße 58 an. Die Maßnahme erfolgt aufgrund von Arbeiten an der Hauptstraße 58, Parzelle 146, KG Rodingersdorf vom 14.07.2022 bis 30.09.2022.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 eine Verkehrsbeschränkung für KG Kainreith erlassen. Die Beschränkung umfasst ein Totalverbot für Fahrzeuge auf der Straße vor Parz. 49, KG Kainreith, vom 03.10. bis 18.10.2022.
Ein Vorstandsmitglied, SR Dipl. Ing. Isabel Mang, wurde für die Funktion im Gemeindeverband Horn für Abfallwirtschaft und Abgaben für die Gemeinderatsperiode bis 2025 bestellt.
Dokument mit Überschrift HOL1-A-0913/021. Es enthält Kontaktdaten, Datum und eine Liste von Gemeinden mit Adressen. Das Dokument bezieht sich auf eine Verordnung zur Verhinderung von Waldbränden vom 15.03.2022. Es wird auch ein Link zum Bundesinformationssystem (RIS) erwähnt.
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Die Tabelle zeigt Wahlergebnisse mit Spalten für Kandidaten, gültige Stimmen und Prozentsätze. Kandidaten sind Dr. Alexander Van der Bellen, Dr. Walter Heinz, Dr. Gerald Grosz, Dr. Michael Brunner und andere. Die Tabelle umfasst Stimmen aus verschiedenen Kategorien und Prozentsätze.
Eine öffentliche Bekanntmachung aus Sigmundsherberg vom 17.10.2022 informiert, dass der Entwurf des 1. NTV 2022 vom 18.10. bis 02.11.2022 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt ist. In dieser Zeit können Stellungnahmen beim Gemeindeamt schriftlich eingereicht werden.
Ein Brief nominiert Roland Ehrentraut für das freigewordene Gemeinderatsmandat, unterzeichnet von Christian Bucher im Namen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs. Der Brief bittet um eine Antwort vom Bürgermeisteramt von Sigmundsherberg. Die Unterschrift wird von einem Stempel und der Bezeichnung Unterschrift gefolgt.
Das Plakat lädt zur Arbeitskreissitzung am 17. November 2022, 18:00 Uhr im Sigmundsherberg Rathaus ein. Es wird erwähnt, dass Mitarbeiter für neue Projekte der Gesunden Gemeinde gesucht werden.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 9. November 2022 um 18:00 Uhr in Sigmundsherberg. Tagesordnung umfasst: Eröffnung, Roland Ehrentrauts Kandidatur, Protokoll der vorherigen Sitzung, Bürgermeisterberichte, Ausschussberichte und verschiedene andere Themen.
Öffentliche Kundmachung für den Entwurf des Vorschlags 2023 für den Gemeindeabwasserverband Maigner Bach. Er liegt zwei Wochen lang vom 10.11. bis 24.11.2022 während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können schriftliche Anmerkungen beim Gemeindeamt eingereicht werden.
Betrifft: KG Sigmundsherberg. Vorübergehende Verkehrsmaßnahmen. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 auf der Verkehrsfläche Parz. 786 eine Fahrbahnsperre vom 14.11. bis 18.11.2022 der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr ein.
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Das Dokument ist eine öffentliche Bekanntmachung bezüglich der Wahl des Landtags von Niederösterreich. Es teilt mit, dass die Wahl am 29. Januar 2023 stattfinden wird. Der Stichtag für die Stimmabgabe ist der 18. November 2022. Die Bekanntmachung wurde von der NO Landesregierung am 8. November 2022 veröffentlicht.
Eine Verkehrsregelung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Sigmundsherberg, herausgegeben am 14.11.2022, beschränkt das Parken auf den Parzellen 146, 147 und 156 in KG Sigmundsherberg, beginnend am 25.11.2022. Das Parken wird auf den Parzellen 147 und 156 ab 12:00 Uhr am 25.11.2022 für die Dauer der Veranstaltung untersagt. Die Parzellen 147 und 156 öffnen sich am 25.11.2022 um 12:00 Uhr wieder. Die Parzellen 156 öffnen sich am 24.11.2022 um 16:00 Uhr wieder.
Amtliche Bekanntmachung über die Wahl des Landtags von Niederösterreich. Die Wahl findet am Sonntag, den 29. Jänner 2023, statt. Der Wahltag ist auf den 18. November 2022 festgelegt.
Die Wählerverzeichnis für die Wahl zum Landtag von Niederösterreich 2023 ist vom 2. Dezember 2022 bis einschließlich 09.12.2022 täglich. Die Wählereinschreibung findet an Montag, Mittwoch, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und am Dienstag von 08:00 bis 20:00 Uhr im Gemeindeamt statt.
Das Dokument zeigt die Bekanntgabe der Wahlergebnisse für Sigmundsherberg. Franz God ist Vorsitzender des Wahlvorstands. Johannes Hofer ist der stellvertretende Vorsitzende. Weitere Mitglieder sind Eva Nendwich, Adolf Bauer, Mag. Christian Miniböck, Bruno Forster, Franz Deckenbach, Roland Ehrentraut, Dipl.-HTL-Ing. Gerhard Zauner, Michaela Schmöger, Thomas Wanitschek, Adolf Leutgeb, Sigried Gruber, Franz Schüssler und Gerhard Treiber.
Das Dokument ist eine Benachrichtigung des Sigmunderwahl-Komitees bezüglich der NO Landtag-Wahl am 29. Januar 2023. Es enthält die Namen und Rollen der Komiteemitglieder.
Das Dokument vom 06.12.2022 lädt zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, 13. Dezember 2022 um 18:00 Uhr in Sigmundsherberg ein. Die Tagesordnung umfasst Protokoll, Berichte und verschiedene Anträge wie Haushaltsvorschläge und Vereinbarungen.
Eine Webseite über Bürgergeld. Es bietet allgemeine Informationen und aktuelle Vorschriften, einschließlich Änderungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des Pflegekindergeld-Gesetzes 2014 und der Verordnung über die kommunalen Dienstleistungen.
Studierende können bei der Abteigung Finanzen um das Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen ansuchen, das sie beim Studium unterstützt. Ein Stipendium kann pro Person nur einmal gewährt werden. Die Mittel kommen aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich, die eine gemeinnützige NO-Stiftungsstiftung ist.
Schülerinnen und Studierende können bei der Abteilung Finanzen um Stipendien ansuchen, die sie beim Schulbesuch bzw. Studium unterstützen. Ein Stipendium kann einmalig pro Schul-/Studienjahr beantragt werden. Die Abteilung Finanzen prüft die individuellen Fördervoraussetzungen und gewährleistet - bei positiver Prüfung - das entsprechende Stipendium.
Das Dokument zeigt eine Mitteilung bezüglich eines Immobiliengeschäfts. Es enthält Angaben zum Standort des Grundstücks, Datum und Kontaktdaten des Rechtsvertreters. Die Details des Grundstücks sind aufgelistet, einschließlich Katastralgemeinde, Flurstücksnummer und Fläche. Es wird auch die Frist für die Anmeldung des Interesses am Erwerb des Grundstücks erwähnt.
Bekanntmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde vor der Wahl. Anlässlich der Landtagswahl am 29. Januar 2023 wird gemäß § 50 Abs. 3 der NO Landtagswahlordnung 1992 bekanntgegeben: 1. Wahllokal(e) und dazugehörige Verbotszone(n): 2. Wahlzeit: 07:00 bis 13:00 Uhr. 3. Während der Wahlzeit ist die Stimmabgabe durchlaufend möglich. 4. Übertretungen dieser Verbote werden von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 360,- im Falle der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu einer Woche, geahndet. Bekanntgegeben am 12.12.2022.
Das Dokument ist eine Abfallwirtschaftsverordnung für den Gemeindeverband Horn, die Abfallwirtschaftsgebühren und -verantwortungen festlegt. Es spezifiziert Gebühren für Abfallentsorgung und -sammlung in teilnehmenden Gemeinden, detailliert die Pflichtbereiche und die Erfassung und Behandlung von Abfällen.
Der Gemeinderat von Pulkau plant die Genehmigung eines Teilflächennutzungsplanes. Der Entwurf legt Bauvorschriften, Bauflächen und Anforderungen für öffentliche Bereiche fest. Die Entwürfe folgen §§ 33 und 34 des N Raumordnungsgesetzes 2014. Der Entwurf ist im Rathaus Pulkau, Rathausplatz 1, während der Öffnungszeiten verfügbar. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 31. Jänner 2023 eingereicht werden.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Pulkau plant, das örtliche Raumordnungsprogramm, insbesondere die Flächenwidmungspläne, zu ändern. Dies betrifft Änderungen an der Reich-Anton Straße, Breu-Straße und Land-Straße. Die Änderungen umfassen die Umwidmung des Bauland Agrargebiets (BA) innerhalb des Baugebiets (BW).
Das offizielle Volksbegehren wurde am 28. November 2022 im Amt des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet veröffentlicht und betrifft das oben genannte Volksbegehren. Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 festgesetzten Eintragungszeitraums ihre Stimmen abgeben.