Loading
Cities
Name
Dokument vom 09.01.2024, aus Sigmundsherberg. Betitelt 'Kundmachung' bezüglich der Auflösung der Geschworenen und Schöffen gemäß Geschworenen- und Schöffengesetz 1990. Es wird erklärt, dass der Nationalrat am 25. April 1990 beschlossen hat, Geschworene und Schöffen für die Jahre 2025 und 2026 aufzulösen. Die Sitzung ist öffentlich und findet am Freitag, 26. Jänner 2024, um 08:00 im Gemeindeamt Sigmundsherberg statt. Das Siegel der Gemeinde und die Unterschrift des Bürgermeisters, Franz God, sind vorhanden.
Ein offizielles Dokument der Marktgemeinde Sigmundsherberg vom 25.09.2023 enthält eine Beschlussfassung zur Änderung der örtlichen Rauchverbotsordnung in der Katastralgemeinde Sigmundsherberg. Die Verordnung modifiziert das örtliche Rauchverbotsprogramm und aktualisiert den Flächenwidmungsplan. Die Verordnung unterliegt einer zweiwöchigen Kundmachungsfrist und tritt am 8.01.2023 in Kraft. Unterzeichnet von Franz God, dem Bürgermeister von Sigmundsherberg.
Das Bild zeigt ein Dokument mit dem Titel 'Kundmachung!' mit einer Entscheidung vom 4. Dezember 2023 bezüglich Horn für Abfallwirtschaft und Abgaben. Das Dokument ist von Karin Gutmann unterzeichnet, und darunter befindet sich der offizielle Stempel. Das Datum der Entscheidung ist der 18. April 2024, und das Datum der Annahme ist der 2. Februar 2024.
Die Seite zeigt eine Liste von Änderungen verschiedener Gesetze mit ihren Gültigkeitsdaten. Die Gesetze umfassen das NÖ Pflichtschulgesetz 2018, NÖ Landessanitätsratgesetz, NÖ Fischerotter-Verordnung und Verordnung über die Geschäftsführung der Fachbeiräte und Gutachtergremien 2024.
Postkarte vom 24.01.2024 in Sigmundsherberg. Ankündigung eines Verbots von Volksbegehren vom 11. März 2024 bis 18. März 2024. Verschiedene Verbote aufgelistet. Bürostandort und Strafdetails angegeben.
Das Bild ist eine Ankündigung bezüglich des Registrierungsprozesses für eine Volksbegehren mit kurzen Fristen. Es listet Maßnahmen wie das Verbot von Glyphosat, die Reduzierung von CO2-Emissionen und den Verzicht auf NATO-Beitritt auf. Es werden auch Aktionen gegen Atomkraft und Energiepreissteigerungen erwähnt. Der Registrierungszeitraum ist vom 11. März 2024 bis 18. März 2024. Stimmberechtigte können sich für dieses Volksbegehren registrieren, indem sie in jeder Gemeinde entweder online oder auf einem bereitgestellten Formular unterschreiben.
Gemäß Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, BGBI. Nr. 256, wurde am 26.01.2024 die Auslösung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2025 und 2026 vorgenommen. Ein Verzeichnis der ausgeschiedenen Personen liegt acht Tage im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Befreiungsgründe und Einspruchsrecht sind aufgeführt.
Amtliche Kundmachung über die Auflegung des Jagdpachtvertragsplanes der Genossenschaftsjagd Brugg. Der Jagdpachtschiling für die Genossenschaftsjagd Brugg wurde im Dezember 2023 bei der Gemeindekasse erledigt. Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses in der Zeit vom 05.02. bis zum 19.02.2024 einzubringen.
Kundmachung über die Aufhebung des Jagdpachtverteilungsplanes der Genossenschaftsjagd Kaireith. Der Jagdpachtschilling für die Genossenschaftsjagd Kaireith wurde im Dezember 2023 bei der Gemeindekasse erlegt.
Kundmachung über die Aufhebung des Jagdpachtverteilungsplanes der Genossenschaftsjagd Missingdorf. Der Jagdpachtschillling für die Genossenschaftsjagd Missingdorf wurde im Dezember 2023 bei der Gemeindekasse erlegt. Gemäß § 37 Abs. 3 NO Jagdgesetz 1974, in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Jagdpachtverteilungsplan in der Zeit vom 05.02. bis zum 19.02.2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Begründete Beschwerden gegen die Feststellung der Anteile sind schriftlich beim Obmann des Jagdausschusses in der Zeit vom 05.02. bis zum 19.02.2024 einzubringen.
pdf-preview-image-683994deb554c094248cf378
Eine Bekanntmachung über die Aufhebung des Jagdpachtvertragsplanes der Genossenschaftsjagd Röhrwiesen wurde im Dezember 2023 bei der Gemeindekasse erledigt. Gemäß § 37 Abs. 3 NO Jagdgesetz 1974 liegt der Jagdpachtvertragsplan vom 05.02. bis 19.02.2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Bruno Forster, Obmann des Jagdausschusses eh.
Die Bekanntmachung über die Auflösung des Jagdpachtverteilungsplanes der Genossenschaft Sigmundsherberg wurde im Dezember 2023 bei der Gemeindekasse eingegangen. Der Jagdpachtverteilungsplan ist vom 05.02. bis 19.02.2024 gültig während der Öffnungszeiten im Gemeindeamt. Schriftliche Einwände gegen die Feststellung der Anteile sind bis 19.02.2024 beim Obmann des Jagdausschusses einzureichen. Angehängt am 05.02.2024, unterzeichnet von Martin Mayerhofer, Obmann des Jagdausschusses.
pdf-preview-image-683994edb554c094248cf39c
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass von Grabungsarbeiten NöGIG-Glasfaserausbau in der KG Theras folgende Verkehrsbeschränkung:
Kundmachung über die Auflegung des Jagdpachtverteilungsplanes der Genossenschaftsjagd Walkenstein. Der Jagdpachtschiling für die Genossenschaftsjagd Walkenstein wurde im Dezember 2023 bei der Gemeindekasse erledigt.
Eine Bekanntmachung der Gemeinde Sigmundsherberg. Der Gemeinderat umfasst Sigmundsherberg, Rodingersdorf, Kainreth, Walkenstein, Rohrwiesen, Brugg, Theras und Missingdorf. Die Bekanntmachung ist für Sonntag, den 26. Mai 2024. Die Abstimmung findet am Sonntag, dem 26. Mai 2024, statt.
Das Dokument aus Sigmundsherberg vom 05.02.2024 zeigt Gräber, die gemäß § 29 Abs. 3 NÖ Bestattungsgesetz 2007 als "Heimgefallen" gekennzeichnet sind. Die Gräber gehören Adele Steinschaden, Erwin Braunsteiner, Leopoldine Cerveny und Ernest Schmid. Das Dokument ist vom Bürgermeister Franz God unterzeichnet.
Einladung zur Gemeinderatssitzung in Sigmundsherberg am Donnerstag, 7. März 2024, um 19:00 Uhr. Die Tagesordnung umfasst Protokoll, Berichte, Sondernutzungsverträge und mehr. Die Sitzung ist öffentlich.
Kundmachung über die AuszahIung des Jagdpachtschillings der Genossenschaftsjagd Brugg. Der JagdpachtschilIing für die Genossenschaftsjagd Brugg wurde im Dezember 2023 bei der Gemeindekasse erlegt. Gemäß § 37 Abs. 7 NO Jagdgesetz 1974, LBGI. 6500 in der derzeit geltenden Fassung wird kundgemacht, dass die Auszahlung der Anteile der Grundeigentümer mit 04.03.2024 beginnt.
Das Dokument ist eine offizielle Mitteilung bezüglich des Windpark Sigmundsherberg-Projekts, eingereicht gemäß Umweltgesetz, mit der Veröffentlichung des Antrags am 5. Oktober 2022. Es beinhaltet eine Benachrichtigung zur öffentlichen Einsicht und ist bei verschiedenen lokalen Regierungsstellen erhältlich.
Sigmundsherberg, 12.03.2024. Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2024 TOP 8 folgenden Beschluss gefasst: Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge wie folgt beschließen: Der Gemeinderat möge der vorliegenden Vermessungsurkunde zugestimmt werden.
pdf-preview-image-68399523b554c094248cf3f0
Der Rechnungsabschluss 2023 findet in zwei Wochen vom 25.03. bis 08.04.2024 während der Bürozeiten zur allgemeinen Einsichtnahme statt. In dieser Zeit können Erklärungen beim Gemeindeamt schriftlich eingereicht werden. Datum: 21.03.2024. Unterschrift von Franz God.
pdf-preview-image-6839952fb554c094248cf417
Eine Dokumentenseite mit mehreren Spalten und Zeilen Text, der Haupttext ist in schwarzen und roten Schriftarten. Die linke Spalte hat Text in schwarzer Schrift, während die rechte Spalte Text in roter Schrift hat. Es gibt eine Kopfzeile mit dem Titel des Dokuments. Die Fußzeile hat Daten und Uhrzeiten.
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2023 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 09.04.2024 bis 23.04.2024 während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Schriftliche Stellungnahmen beim Gemeindeamt eingebracht werden können.
Nach der Wahl des Jagdausschusses für die Gemeinde Brugg wurde ein einziger Kandidat gewählt. Die Ergebnisse lauten wie folgt: Unterschriften können vom bevollmächtigten Vertreter jedes Wahlvorschlags sowie von jedem berechtigten Mitglied des Jagdvereins eingeholt werden.
Dieses Dokument enthält die Wahlergebnisse des Jagdausschusses für den Gemeindebereich Kainreith vom 26. Mai 2024. Es listet die gewählten und Ersatzmitglieder auf, unterzeichnet vom Bürgermeister von Sigmundsherberg am 10. April 2024.
Das Bild zeigt ein Dokument mit einer Liste von Namen in zwei Kategorien, 'Jagdausschussmitglieder' und 'Ersatzmitglieder'. Darunter befindet sich eine Tabelle, die die Ergebnisse einer Abstimmung vom 26. Mai 2024 für die Jagdgemeinschaft der Gemeinde Missingdorf detailliert. Unten befindet sich eine Unterschrift.
Das Dokument zeigt die Ergebnisse der Wahl des Jagdausschusses für das Gesellschaftsjagdgebiet Rodingersdorf am 26. Mai 2024. Es enthält Listen der gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder. Die Wahl wurde gemäß § 7 Abs. 8 der NO JagdausschuB-Wahlordnung, LBG. 6501, durchgeführt.
Das Dokument listet Mitglieder der Jagdgenossenschaft Röhrawiesen auf, inklusive ihrer Rollen als Jagdgenossenschaftsmitglieder und Ersatzmitglieder. Es nennt die Namen und Positionen von Einzelpersonen und Paaren, die von der Gesellschaft autorisiert sind.
pdf-preview-image-68399547b554c094248cf44d
Für die Wahl des Jagdaussschusses für das Gesellschaftsjagdgebiet Theras am 26. Mai 2024 wurde ein einziger Wahlvorschlag eingereicht. Die gewählten Mitglieder sind: Manfred Mader, Markus Gailer, Johannes Hofer, Emmerich Ecker, Johann Gschweidl, Herbert Klampfer, Christoph Mader. Die gewählten Ersatzmitglieder sind: Erwin Pfeifer, Rupert Hofer, Manfred Schmidl, Christian Obermayer, Hermann Krippl, Gerhard Schenk, Alexander Leb.
Das Dokument zeigt eine Liste von Namen für eine Wahl am 26. Mai 2024 für einen Jagdausschuss in Walkenstein, Deutschland. Die Liste enthält Kandidaten und Ersatzkandidaten. Das Ergebnis wurde von der Wahlbehörde akzeptiert. Das Dokument ist vom Bürgermeister von Sigmundarberg am 10. April 2024 unterzeichnet.
Ankündigung bezüglich der Wahllokalitäten für die Gemeindewahlbehörde / in den Statutarstädten der Bezirkswahlbehörde vor der Wahl. Aufgrund der Europawahl am 9. Juni 2024 wird gemäß § 39 Abs. 2 der Europawahlordnung - EuWO, BGB1. Nr. 117/1996, in der geltenden Fassung, veröffentlicht: Wahllokal(e) und dazugehörige Wahlbezirke(n): Adresse, Wahlbezirke usw., Wahlzeiten, Wahlbezirke 50 m.
Stellenausschreibung für SPRINGER/IN für Kindergärten, Volksschulen, Freizeitbereiche mit einem geplanten Beschäftigungsumfang von 20 Wochenstunden. Aufgaben umfassen Unterstützung der Pädagogen, Betreuung der Kinder, allgemeine Tätigkeiten, Kinderbetreuung und Teilnahme an Veranstaltungen. Qualifikationen umfassen Erfahrung in der Kinderbetreuung, österreichische Staatsbürgerschaft und entsprechende Ausbildung.
Ein Dokument vom 16. April 2024 aus Sigmundsherberg, Österreich, verkündet das Verfallen der Namen der Mitglieder des Gemeinderatswahlvorstands. Franz God ist der Gemeinderatswahlleiter, Johannes Hofer ist sein Stellvertreter. Eine Liste der Ersatzmitglieder wird bereitgestellt. Das Dokument ist von Franz God unterzeichnet.
Ein Dokument aus Sigmundsherberg vom 16. April 2024 kündigt das Ablaufen der Mitglieder der Sprengel-Wahlbehörden für die Europawahl am 9. Juni 2024 an. Es listet die ausscheidenden Mitglieder und ihre Nachfolger für drei Sprengel auf.
Der Bürgermeister von Sigmundsherberg hat ein Verkehrsverbot erlassen. Ein Totalverbot gilt vom 22.01. bis 29.03.2024. Der Parkplatzbereich 853/2 wird als Umleitungsfahrbahn genutzt. Das Verbot wird bis 30.05.2024 verlängert. Der Bescheid wurde am 08.01.2024 erlassen.
In Bezug auf KG Rodingersdorf ordnet der Bürgermeister der Gemeinde Sigmundsherberg Verkehrseinschränkungen für die Straße zur FF-Parkfläche von 23.05.2024 bis 27.05.2024 an. Parken und Halten sind auf der Straße und am Parkplatz verboten. Andere Parkplätze sind zugänglich.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg erlässt gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBI. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aus Anlass von Grabungs- und Kabelarbeiten - Netz NÖ in der KG Sigmundsherberg folgende Verkehrsbeschränkung:
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat am 19. April 2024 Bauarbeiten angeordnet. Die Arbeiten umfassen Straßenbau in offener Bauweise, Entfernung eines Baumes und eines Kabels. Eine vorübergehende Verkehrsbeschränkung gilt vom 23. April 2024 bis zum 30. April 2024.
Die Seite zeigt allgemeine Informationen zum Bürgerbudget für Bürger, einschließlich aktueller Bürgerbudgetgenehmigungen. Es enthält Details zum Mobilitätsgesetz 2024 bis zum 03.06.2024 und zur Änderung des Musikschulplans bis zum 28.05.2024.
Einladung zur Teilnahme an der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 14. Mai 2024 um 19:00 Uhr im Gemeinderatssitzungssaal in Sigmundsherberg. Tagesordnung umfasst den öffentlichen Teil der Sitzung, Protokoll, Bürgermeisterbericht, Haushaltsberichte und verschiedene Gemeindeprojekte.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet ein beidseitiges Halten- und Parkverbot auf der Gemeindestraße - KG Neubrugg vom 03.06.2024 bis 30.09.2024 aufgrund von Straßenbauarbeiten auf der L 1199 und der damit verbundenen Verkehrsumleitung an. Der beigefügte Lageplan bildet einen integralen Bestandteil dieser Verordnung.
Das Dokument vom 31. Mai 2024 in Sigmundsherberg verkündet das Ablaufen der Mitgliedschaften für die Sprengelwahlbehörden der Europawahl am 9. Juni 2024. Es listet die Namen der Mitglieder für drei Sprengel auf.
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Sigmundsherberg für gewerbliche Genehmigungen. Errichtung eines Gasgewerbebetriebes samt angeschlossenen Veranstaltungssaal im EG beim geplanten Gemeindezentrum sowie jenes Tiefgaragenteiles, mit den dem Gasgewerbebetrieb zugeordneten Stellplätzen. Änderungen betreffend Klimaanlagen sowie Außeneinheiten. Treffpunkt: 13.00 Uhr am Ort und Stelle. Datum: 06.06.2024
Ein Dokument aus der Gemeinde Sigmundsherberg, Österreich. Es listet die gültigen Stimmen für eine Wahl im Juni 2024 auf und zeigt Ergebnisse für verschiedene Parteien sowie die Gesamtzahl der gültigen Stimmen. Bürgermeister Franz God wird erwähnt.
Der Entwurf des 1.NTVA 2024 für den Gemeindeabwasserverband Maigner Bach liegt zwei Wochen lang vom 17.06. bis 01.07.2024 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Einwendungen dazu beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden.
Einladung zur Gemeinderatssitzung in Sigmundsherberg am Montag, 1. Juli 2024 um 18:00 Uhr. Tagesordnung umfasst Protokoll, Berichte, Flurplanung und verschiedene Beschlüsse. Unterzeichnet vom Bürgermeister am 25.06.2024, angenommen am 2.7.2024.
Dieses Dokument mit dem Titel 'Kundmachung' kündigt die Bekanntgabe des Wahltermins für den Nationalrat an. Gemäß § 1 Abs. 3 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 - NRWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, BGBl. II Nr. 169/2024, bekannt gemacht. Der Wahltermin ist der 29. September 2024, der Stichtag ist der 9. Juli 2024.
Die Niederösterreische Landesregierung plant, die Verordnung über ein Regionales Raumordnungsprogramm Bezirk Horn zu ändern. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 7 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015 i.d.g.F., zwei Wochen zur öffentlichen Einsicht zur Verfügung gestellt. Jede Person hat das Recht, bis zum 23.8.2024 schriftlich Stellung zu nehmen. Personenbezogene Daten werden elektronisch verarbeitet.
Informationen für Wahlberechtigte, die nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht in ihrem Wahllokal auszuüben. Sie benötigen unbedingt eine Wahlkarte. Beantragen Sie diese bei der Gemeinde oder einer besonderen Wahlbehörde. Einreichung bis 4 Tage vor der Wahl, Dokumente bis 2 Tage vor der Wahl oder per Post, Fax, Bestellkarte oder Internet-Maske. Eine gültige ID ist erforderlich.
Informationen zur Eintragung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten in die Wählerverzeichnisse. Unter welchen Voraussetzungen können Sie als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher bei der Nationalratswahl am 29. September 2024 wählen? Sie müssen spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben; Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und dürfen vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sein; Sie müssen in die Wählerverzeichnis einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein.
Am 29. September 2024 findet die Nationalratswahl 2024 statt. An der Wahl können nur Personen teilnehmen, deren Namen in einem der Wählerverzeichnisse eingetragen sind. Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme und übt ihr Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Wahlberechtigte, die am Wahlort im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht auch außerhalb dieses Ortes ausüben oder mittels Briefwahl wählen.
Informationen zur Beantragung einer Wahlkarte für die Nationalratswahl am 29. September 2024. Berechtigt, wenn man am Wahltag 16 Jahre alt ist, österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, nicht ausgeschlossen ist. Auslandsösterreicher können bis zum 8. August 2024 beantragen. Wahlmöglichkeiten umfassen Wahltag, spezieller Wahlort oder Briefwahl.
Das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl vom 29. September 2024 ist bis einschließlich 8. August 2024 gültig (am Samstag und Sonntag kann die Ermöglichung der Einsichtnahme unterbleiben). Von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr, an Samstagen und Sonntagen von 08:00 bis 19:00 Uhr am Gemeindeamt 3751 Sigmundsberg, Hauptstraße 50 zur öffentlichen Einsicht auf.
Der Entwurf des 1.NTVA 2024 liegt durch zwei Wochen in der Zeit vom 22.07. bis 05.08.2024 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden. Unterzeichnet vom Bürgermeister Franz God am 19.07.2024.
Dieses Dokument ist eine Mitteilung bezüglich eines rechtlichen Themas über Land- und Gewerbeimmobilien gemäß dem österreichischen Straßenverkehrsgesetz von 2007. Es enthält Details über das Grundstück, beteiligte Parteien und das Datum der Mitteilung.
pdf-preview-image-68399602b554c094248cf5bc
Dokument aus Sigmundsherberg vom 22.07.2024 kündigt die Bestellung der Mitglieder des Sprengelwahlvorstands der Marktgemeinde Sigmundsherberg für die Nationalratswahl am 29.09.2024 an. Namen der Mitglieder des Gemeindewahlvorstands sind aufgelistet.
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde / in Statutarstädten der Bezirkswahlbehörde vor der Wahl. Adresse: Hauptstraße 39, 3751 Rodingersdorf. Verbotszone 07:00-12:00 Uhr, Verbotszone 50 m. Wahlzeit: 08:00-11:30 Uhr, Verbotszone 50 m. Weitere Orte und Wahlzeiten angegeben.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am Montag, 12. August 2024 um 19:00 Uhr in Sigmundsherberg. Beinhaltet Protokoll, Berichte und Budgetdiskussionen. Unterzeichnet vom Bürgermeister Franz Göd. Datum: 06.08.2024.
pdf-preview-image-6839960cb554c094248cf5da
Das Dokument ist eine Ankündigung von Altrichter-Edtmayer Energie GmbH, datiert auf den 17. April 2024, mit der Bitte um Genehmigung für eine Photovoltaikanlage. Die Anlage mit einer Gesamtleistung von 1.219,68 kW wird auf Grundstücken in Sigmundsherberg installiert. Die Ankündigung wird von einer öffentlichen Bekanntmachung über eine mündliche Verhandlung gefolgt.
Der Bürgermeister von Sigmundsherberg erlässt gemäß § 43 Abs. 1 lit. b StVO 1960 Verkehrsbeschränkungen auf Parzelle 1153/2, KG Kainreith. Der beigefügte Lageplan ist ein integraler Bestandteil dieser Verordnung.
Dieses Dokument des Bürgermeisters der Marktgemeinde Sigmundsherberg vom 28.08.2024 behandelt eine vorübergehende Verkehrsbeschränkung auf Parzelle 804 in KG Rodingersdorf. Die Einschränkung umfasst ein Verbot für Fußgänger und Parken und tritt vom 04. bis 15.09.2024 in Kraft. Sie basiert auf gemäß § 50 Z 9 StVO 1960 aufgestellten Verkehrszeichen.
Betr.: KG Sigmundsherberg Vorübergehende Verkehrsmaßnahmen. Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg verordnet gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnungsgesetz 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 ein Krampuslaufen am 22.11.2024 auf den Parzellen 146, 147 und 156, Parkplatz eines Kirchenplatzes in der KG Sigmundsherberg folgende Verkehrsbeschränkung:
Eine Unwetterwarnung für Niederschläge und Hochwasser 3 von 3 gilt vom 12.09.2024, 00:00 Uhr bis 16.09.2024, 00:00 Uhr. Quelle: Geosphere Austria (ZAMG). Spezielle Hinweise: Starkregen ist vom 11.09. bis 16.09.2024 hauptsächlich im östlichen und südlichen Alpenraum zu erwarten. Die Windgeschwindigkeiten werden von 60 auf 90 km/h ansteigen.
Das Dokument enthält Details zu einer Hochwasserschutzverfügung, die von der Bezirkshauptmannschaft Horn erlassen wurde. Es nennt den Datum der Verfügung, die zuständige Behörde und die betroffenen Gemeinden. Die Verfügung wurde gemäß § 13 des Hochwasserschutzgesetzes 2016 erlassen.
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Sigmundsherberg, Niederösterreich, vom 18. September 2024. Die Bekanntmachung betrifft die Ausschreibung der Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025. Die Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder beträgt 19 Personen. Der letzte Tag für die Wählerregistrierung ist der 30. September 2024.
Das Dokument der Gemeinde Windsbach, Deutschland, zeigt die Wahlergebnisse für Februar 2024. Es enthält Parteiprozentsätze und gültige Stimmen. Die SPD führt mit 35,0%, gefolgt von der CSU mit 21,1%. Die Grünen, NEOS und andere haben niedrigere Prozentsätze. Das Dokument enthält auch Unterschriften und Siegel.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der derzeit geltenden Fassung, aufgrund einer Baustelle, vom 02.10.2024 bis 11.10.2024 auf der Verkehrsfläche Parzelle 785, in der KG Sigmundsherberg, folgende Verkehrsbeschränkung erlassen.
Das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2025 wird vom 21. bis 25. Oktober 2024 im Gemeindeamt Sigmundsherberg, 3751 Sigmundsherberg, Hauptstraße 50 öffentlich eingesehen und kopiert. Wähler können es von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr einsehen.
Der Bürgermeister von Sigmundsherberg hat eine vorübergehende Verkehrssperre auf der Straße 1153/2 vom 02.09. bis 31.10.2024 gemäß StVO 1960 und anderen Rechtsgrundlagen angeordnet. Die beigefügte Karte ist Teil der Verordnung.
pdf-preview-image-68399643b554c094248cf64f
Der Bürgermeister von Sigmundsherberg erlässt eine Verkehrsregelung gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Straßenverkehrsordnung 1960 in Verbindung mit § 94d Ziffer 4 lit. a StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der geltenden Fassung, aufgrund von Grabungs- und Kabelarbeiten, die das Halten eines Fahrzeugs auf Parkplatz 28 KG Rodingersdorf vom 14.10.2024 bis 29.11.2024 verbieten.
Eine Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde Sigmundsherberg für die Durchführung der Gemeinderatswahl am 26.01.2025 nennt den Vorsitzenden Bürgermeister Franz God, den Stellvertreter Vizebürgermeister Johannes Hofer. Teilnehmer sind als Eigentümer und Besitzer aufgeführt. Weitere Mitglieder sind Ing. Forster Roland, Gruber Sigried, Bruckner Martin, Zotter Paul, Ehrentraut Roland und Allinger Karl.
Ein Dokument vom 11.10.2024 informiert, dass nach Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität das Wasser nun den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht und somit zur Verwendung als Trinkwasser wieder geeignet ist. Unterzeichnet von Franz God, Bürgermeister.
Bekanntmachung der Festsetzung der Wahlbezirke, der Wahllokale, der Verbotszonen und der Wahlzeit für eine Gemeinde, die in Wahlbezirke eingeteilt ist. Der Gemeindegebiet ist in folgende 7 Wahlbezirke unterteilt.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat am 15.10.2024 beschlossen: Kanalverbindungsordnung für die Katastralgemeinden Sigmundsherberg, Rodingersdorf, Kaindorf, Walkenstein, Brugg, Rohrawiesen, Theras und Missendorf. Gebühren nach Maßgabe der Bestimmungen des NO Kanalgesetzes 1977 erhoben.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat am 15.10.2024 beschlossen, eine Wasserabgabeordnung für die öffentliche Gemeindewasserleitung der Marktgemeinde Sigmundsherberg zu erstellen. Die Gebühr beträgt 1 $. In Sigmundsherberg werden Wasserversorgungsabgaben und Wasserentwässerungsgebühren erhoben.
Der Bürgermeister von Sigmundsherberg hat eine Verordnung erlassen, die die vorübergehende Straßensperrung auf Flurstück 785, Flurstück 401 und Flurstück 402 von Sigmundsherberg vom 02.10.2024 bis 25.10.2024 verlängert. Diese Verordnung beinhaltet auch ein Totalverbot für Fahrzeuge vom 11.10.2024 bis 25.10.2024 zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr.
Diese Bekanntmachung besteht aus 9 Seiten. Angesetzt am: 24.10.2024. Es werden Personen benannt, die für die Sprengelwahlbehorde und besondere Wahlbehorde für die am 26.01.2025 stattfindende Gemeinderatswahl bestellt wurden. Das Dokument ist von Franz God, dem Bürgermeister von Sigmundsherberg, unterzeichnet.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2024 unter TOP 13 mit folgender Sachlage befasst und nachfolgenden Beschluss gefasst: TOP 13 - Rückhaltebecken Brugg - Vermessungsunterlagen DI Trappl GZ 32963 vom 26.03.2024 - Widerruf/Entwidmungen öffentliches Gut, KG Brugg - GR Beschluss vom 14.05.2024 TOP 21
Das Dokument enthält eine Referenznummer, Absender- und Empfängerdetails, eine Betreffzeile und eine Anfrage zur Genehmigung der Abfallentsorgung. Die EVK Energieversorgung Kainreight GmbH beantragt die Genehmigung für die Erweiterung der Biogasanlage. Die öffentliche Sitzung ist für den 28. November 2024 um 09:00 Uhr im Gemeindeamt Sigmundsherberg angesetzt.
Einladung zur Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 6. November 2024 um 17:30 Uhr in Sigmundsherberg. Tagesordnung umfasst Protokoll, Berichte und Diskussionen über Ingenieurdienstleistungen und Regenwasserkanalisation. Anwesenheit der Gemeinderäte wird gebeten. Unterzeichnet von Bürgermeister Franz God am 30.10.2024.
Die offizielle Mitteilung besagt, dass die NO Landesregierung den Wahltermin für die NO Landwirtschaftskammern 2025 Wahl am 22. Oktober 2024 festgelegt hat. Der Wahltag ist Sonntag, 9. März 2025, und die Frist ist Montag, 11. November 2024. Unterzeichnet von Dr. Stephan Penkhof, LH-Stellvertreter.
Der Entwurf des Vorschlags 2025 für den Gemeindeabwasserverband Maigner Bach liegt zwei Wochen lang vom 14.11. bis 28.11.2024 während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Kommentare schriftlich beim Gemeindeamt eingereicht werden.
Öffentliche Kundmachung für Sigmundsherberg am 14.11.2024. Der Entwurf des VA 2025 liegt zwei Wochen lang vom 15.11. bis 29.11.2024 während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen beim Gemeindeamt schriftlich eingebracht werden. Unterzeichnet vom Bürgermeister Franz God.
Dieses Dokument kündigt die Wahlen für die Landwirtschaftskammern am 9. März 2025 an. Es enthält Details zum Wählerverzeichnis, einschließlich Gemeinde, Öffnungszeiten und Einreichungsfristen. Es beschreibt auch den Prozess zum Einsehen und Korrigieren des Verzeichnisses.
Das Dokument gibt Details zu den Wahllokalen, Zeiten und Stimmbezirken für die Wahlen am 9. März 2025 in Horn. Es listet sechs Wahllokale auf, einschließlich Orte, Öffnungszeiten und Stimmbezirke.
Die Gemeindewahlbehörde Sigmunderburg setzt sich für die Durchführung der Wahlen in die Landwirtschaftskammern am 9. März 2025 wie folgt zusammen: Franz Göld als Vorsitzender oder Vorsitzende und Johannes Hofer als Wahlleiter-Stellvertreter oder Wahlleiter-Stellvertreterin. Adolf Leutgeb, Markus Steinböck und Alexander Leb als Beisitzer oder Beisitzerinnen. Christoph Bauer, Andreas Hofer und Pascal Bauer als Ersatzmitglieder. Bekannt gemacht gemäß § 3 Abs. 2 der NÖ LK-WO, LGBI. Nr. 1/2019.
Ein Dokument skizziert die Tagesordnung für eine Gemeinderatssitzung in Sigmundsherberg am 16. Dezember 2024 um 19:00 Uhr. Die Sitzung umfasst öffentliche Berichte, Budgetvorschläge und verschiedene Aktualisierungen der Ausschüsse.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 aufgrund § 2 Abs. 4 NO Gemeindebeamtenordnung 1976 (GBDO), § 11 Abs. 1 NO Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (GVBG) und § 7 Abs. 3 NO Bedienstetengesetz 2025 (NO GBedG 2025) folgende Verordnung beschlossen: Eine Unterschrift ist vorhanden.
Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sigmundsherberg ordnet gemäß § 43 Abs. 1 StVO 1960 eine vorübergehende Verkehrsbeschränkung auf Parzelle 768/1 (vormals 459/3 und 459/1) ab dem 17.12.2024 an. Die Beschränkung umfasst eine halbseitige Sperre von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Die Anordnung beinhaltet auch die Aufstellung erforderlicher Verkehrszeichen.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sigmundsherberg hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beschlossen, die Gebühr für die Benutzung öffentlichen Bodens zu erhöhen. Die Gebühr wird nach den Bestimmungen des NO-Gebrauchsabgabengesetzes 1973, LGB1. 3700, in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit dem NO-Gebrauchsabgabentarif 2025, LGB1. Nr. 49/2024, wie folgt erhoben: Ab dem 1. Jänner 2025 in Kraft.
Ein Dokument mit dem Titel 'Kundmachung' präsentiert die Wahlvorschläge der wahlberechtigten Parteien für die Gemeinderatswahl am 26.01.2025. Es listet die bevollmächtigten Vertreter jeder Partei einschließlich ihrer Namen und Berufe auf.