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Das Dokument beschreibt die neue Hundesteuerverordnung von 2013 für Hundebesitzer in der Steiermark, Österreich. Es erläutert die Steuerbefreiung für Diensthunde und solche, die für die Arbeit benötigt werden, sowie den 50%igen Steuerabzug für Hunde, die zur Zucht oder für den Beruf gehalten werden. Besitzer müssen bis zum 28. Februar einen Antrag einreichen.

Hundeabgabe 2013

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