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Öffentliche Kundmachung. Gemäß § 92 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung 1967, LGBl.Nr. 115, in der derzeit geltenden Fassung, wird kundgemacht: Gemeinderat der Marktgemeinde St. Margarethen an der Raab. Sitzungsplan 2026. Bei Bedarf können zusätzliche Gemeinderatssitzungen einberufen werden. Bei eventuellen Terminkollisionen können einzelne Sitzungstermine auch verschoben werden.

Sitzungsplan 2026

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