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24h Betreuung

24h Betreuung

Das Thema 24h Betreuung ist sehr umfangreich und komplex, in diesem Artikel habe ich die wichtigsten Punkte für Sie zusammenzufasst. Für ausführliche Informationen besuchen Sie gerne das PLAUDER-CAFE zu diesem Thema am 08. Februar 2024.

Förderungsvoraussetzungen:

· Ab der Pflegestufe 3

· Bei nachgewiesener Demenz auch bei Pflegestufe 1-2 in NÖ (Hauptwohnsitz)

· Netto-Einkommen unter 2500€ (ohne Pflegegeld, Familienbeihilfe,…)

· Es liegt ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vor

· Aufnahme der Betreuungsperson für die Dauer des Turnus in die Hausgemeinschaft (Schlafen und Vollverpflegung)

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • bei selbständigen Betreuungskräften bis zu 800 Euro monatlich

  • bei unselbständigen Betreuungskräften bis zu 1.600 Euro monatlich

Was darf eine Betreuungsperson tun:

· Hilfestellung bei der Haushalts- und Lebensführung

· Notwendige Anwesenheiten aufgrund der Betreuungsbedürftigkeit

· Pflegerische und ärztliche Tätigkeiten (z.B.: Verabreichung von Medikamenten) dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:

  • Schriftliche Anordnung durch Arzt und/oder DGKP

  • Nach Anleitung und Unterweisung durch Arzt und/oder DGKP

Qualitätssicherung (ÖQZ-24):

Da es mittlerweile zahlreiche 24h-Betreuungsargenturen gibt und es hier schwer ist einen Überblick zu behalten was die Qualität betrifft empfehle ich Agenturen mit einem ÖQZ-24 Zertifikat.

Vermittlungsagenturen mit ÖQZ-Zertifikat haben folgenden Mehrwert:

· Transparenz in den Verträgen und Leistungen ist gewährleistet.

· Klare Rahmenbedingungen für die Personenbetreuerinnen und –betreuer sind definiert.

· Qualitätssicherung durch Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ab Beginn der Betreuung sowie mindestens einmal im Quartal. Damit ist sichergestellt, dass die über die Betreuung hinausgehenden pflegerischen Aufgaben und Erfordernisse gesetzeskonform durch Pflegefachkräfte begutachtet und umgesetzt werden.

· Ein umfangreicher Notfallplan liegt vor, damit alle Beteiligten rasch reagieren können.

· Die Vermittlungsagentur kümmert sich bei auftretenden Differenzen zwischen der betreuten Person und den Betreuungspersonen um eine rasche und nachhaltige Lösung.

· Bei Ausfall der Personenbetreuerin wird ein Ersatz binnen 3 Tagen gestellt.

Wenn Sie noch offene Fragen haben können Sie sich gerne zum Plauder Cafe am 8.2. im Laa Plus bei mir anmelden.

Ihre Community Nurse

Sabine