Gemeinderatswahl 2025
Im Jänner 2025 findet die Gemeinderatswahl 2025 statt - 26.01.2025
Alle Bürgerinnen & Bürger, die am Stichtag (30.09.2024) in Grafenwörth deren Hauptwohnsitz hatten und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind in Grafenwörth wahlberechtigt.
Bei der Gemeinderatswahl, wird der Gemeinderat gewählt.
Der Gemeinderat wählt aus seiner Mitte den Bürgermeister & die Geschäftsführenden Gemeinderäte.
Die Geschäftsführenden Gemeinderäte wählen aus seiner Mitte den Vize-Bürgermeister.
WAHLLOKALE & WAHLZEITEN:
Sprengel 1: Grafenwörth & St. Johann
Gemeindeamt Grafenwörth, Mühlplatz 1, 3484 Grafenwörth
07:30 - 14:00 Uhr
Sprengel 2: Seebarn
Feuerwehrhaus Seebarn, Hauptstraße 61, 3484 Grafenwörth
07:30 - 12:00 Uhr
Sprengel 3: Jettsdorf
Feuerwehrhaus Jettsdorf, Austraße 6, 3484 Jettsdorf
07:30 - 11:00 Uhr
Sprengel 4: Feuersbrunn & Wagram am Wagram
Amtshaus Feuersbrunn, Kleine Zeile 4, 3483 Feuersbrunn
07:30 - 14:00 Uhr
WAHLKARTE:
Die Wahlkarte kann für Personen, die am Wahltag im Ausland, nicht im eigenen Sprengel oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Wahllokal aufzusuchen, unter folgendem Link beantragt werden:
https://www.meinewahlkarte.at/32107/wahl
Halten Sie bitte einen Lichtbildausweis, Reisepass die e-ID oder den Antragscode der amtlichen Wahlinformation bereit!
Sobald die Gemeinde die Utensilien zur Aussendung der Wahlkarte besitzt, werden die Wahlkarten per Post übermittelt.
Auch werden die Wahlberechtigten Personen, mittels einer amtlichen Wahlinformation über die Wahl informiert.
Auf dieser amtlichen Information, wird Ihnen abhängig Ihrer Adresse ein Wahllokal zugewiesen.
Auch finden Sie hier einen Abschnitt für die schriftliche Beantragung der Wahlkarte.
Für die Online-Beantragung der Wahlkarte, benötigen Sie entweder einen Lichtbildausweis, Ihren Reisepass, die e-ID oder den Antragscode der amtlichen Information.
Fristen der Beantragung:
schriftlich: bis 22.01.2025, 23:59 Uhr
(lt. Angaben der Post wird die Wahlkarte bis Freitag zugestellt - beachten Sie aber bitte, dass die Wahlkarte bis Sonntag, 06:30 Uhr am Gemeindeamt Grafenwörth eintreffen muss, damit diese für die Wahl berücksichtigt werden kann)
persönlich: 24.01.2025, 12:00 Uhr
Rückgabe der Wahlkarte: (bis zum Wahltag 06:30 Uhr)
Nicht so wie bei den Wahlen 2024, muss die Wahlkarte am GEMEINDEAMT abgegeben werden.
BITTE ACHTEN SIE DARAUF, DASS DIE WAHLKARTE AUF DER RÜCKSEITE UNTERSCHRIEBEN IST, DA DIESE SONST NICHT GÜLTIG IST UND SOMIT NICHT GEWERTET WERDEN DARF.
Weitere Informationen:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/demokratie-und-wahlen/wahlen/5/Seite.320621.html
Für Rückfragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
gemeinde@grafenwoerth.gv.at
02738 22 12