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Ein ruhiger Waldbach mit klarem Wasser, das über Felsen fließt und von üppigem grünem Bewuchs umgeben ist.

Ablagerung auf Öffentlichem Wassergut

🌿 Wichtiger Hinweis: Schutz unserer Gewässer & Uferbereiche

Helfen wir gemeinsam mit, unsere Bäche und Flüsse sicher und sauber zu halten! Das Amt der Burgenländischen Landesregierung erinnert aktuell an die wichtigen Regeln für Grundstücke am Öffentlichen Wassergut.

Da es bei Begehungen immer wieder zu Funden kommt, hier eine kurze Information, warum die Freihaltung der Ufer so wichtig ist:

⚠️ Keine Ablagerungen am Ufer!
Grünschnitt, Brennholz oder Baumaterialien auf Gewässerparzellen sind nicht nur unschön, sondern gefährlich. Sie:

  • behindern den Hochwasserabfluss,

  • führen bei Fluten zu gefährlichen Verklausungen (Verstopfungen),

  • zerstören die Grasnarbe und schwächen so die Böschung,

  • erschweren wichtige Instandhaltungsarbeiten.

Wichtig: Ablagerungen jeglicher Art sind verboten. Bei Verstößen muss leider mit rechtlichen Schritten (z. B. Besitzstörungsklage) gerechnet werden.

💧 Thema Wasserentnahme
Das Wasserrecht ist hier eindeutig: Eine Entnahme mittels fester Vorrichtungen (z. B. installierte Pumpen/Rohre) ist ohne spezielle wasserrechtliche Bewilligung und Zustimmung der Liegenschaftsverwaltung nicht gestattet. Dies widerspricht dem Gemeingebrauch und kann zu einer Wasserrechtsbeschwerde führen.

Wir bitten alle Anrainer und Naturliebhaber um Beachtung dieser Regeln, damit der Hochwasserschutz und die Ökologie unserer Gewässer für uns alle erhalten bleiben! 🌊

Vielen Dank für eure Mithilfe!