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Zwei Personen in formeller Kleidung führen ein Gespräch am Schreibtisch. Eine Person schreibt mit einem Stift in ein Notizbuch, während eine andere aufmerksam zuhört. Auf dem Schreibtisch befinden sich ein Laptop, Papiere und eine Kaffeetasse.

Antrag um sprengelfremden Schulbesuch

Gem. § 23 Abs. 2 Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 kann über Antrag der Erziehungsberechtigten die Aufnahme eines dem Schulsprengel nicht angehörigen Schulpflichtigen genehmigt werden.

Hierzu ist oben angeführter Antrag fristgerecht bis 28. Februar für das darauffolgende Schuljahr einzubringen.