Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
Geflügelpest - gesamtes Bundesgebiet wird mit 3. November 2025 zum „Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ erklärt
Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat durch Kundmachung in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko im Sinne des § 8 Abs. 3 VGV mit Montag, dem 3. November 2025 ausgewiesen.
Dies hat zur Folge, dass
Enten und Gänse so von anderen Vögeln getrennt zu halten sind, dass ein direkter und indirekter Kontakt ausgeschlossen ist und
entweder
das Geflügel durch Netze, Dächer, horizontal angebrachte Gewebe oder andere geeignete Mittel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist oder
die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt, der das Zufliegen von Wildvögeln erschwert und verhindert, dass Wildvögel mit Futter oder Wasser, das für Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel bestimmt ist, in Berührung kommt und die Ausläufe gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wild lebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgezäunt sind
die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem wild lebende Vögel Zugang haben, erfolgen.
Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften haben mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
Besondere Meldepflichten:
Abfall der Futter- und Wasseraufnahme von mehr als 20 %
Abfall der Eierproduktion um mehr als 5 % für mehr als 2 Tage
Mortalitätsrate höher als 3 % in einer Woche.
Siehe dazu die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes sowie Land Burgenland.