Gebührenbremse bringt Kostenerleichterung
Um die finanzielle Belastung der Bürger*innen zu verringern, hat der Nationalrat beschlossen, dass Gemeindegebühren für Wasser, Kanal und Müll im Jahr 2024 nicht im vollen Ausmaß der Inflation steigen. Durch diese sogenannte Gebührenbremse ergibt sich für alle Weizer Haushalte ein Zuschuss, der bei der nächsten Müllgebühr-Abrechnung berücksichtigt wird.
Zur Umsetzung der Gebührenbremse stellte der Bund den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuteilung zu den einzelnen Gemeinden erfolgt über die Bevölkerungszahlen, für Weiz ergibt sich ein Zuschuss iHv. 197.479,00 Euro. Heruntergerechnet auf jeden Bewohner, jede Bewohnerin mit Hauptwohnsitz in Weiz ergibt sich ein Zuschuss iHv. rund 16 Euro.
Die Förderung wird gem. § 3 Abs 2 der Gebührenbremse-Richtlinie im Rahmen der 3. Quartalsabrechnung der Müllgebühren berücksichtigt. Die Gutschrift wird vom Bruttobetrag der Abgabenschuldigkeit abgezogen.