Hecken und Sträucher bitte rechtzeitig zurückschneiden
Für mehr Sicherheit und ein gepflegtes Ortsbild
Die Marktgemeinde Weiden am See ersucht alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Hecken, Sträucher und Bäume entlang ihrer Grundstücksgrenzen regelmäßig zurückzuschneiden.
Bitte achten Sie darauf:
Hecken, Sträucher und Äste dürfen nicht in Gehsteige, Radwege oder auf die Straße hineinragen.
Über der Fahrbahn muss eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
Über Gehsteigen und Gehwegen ist eine Höhe von 2,20 bis 2,50 m freizuhalten.
Kreuzungen, Einfahrten und Kurven müssen frei einsehbar bleiben.
Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtung, Verkehrsspiegel und andere Verkehrseinrichtungen dürfen nicht durch Pflanzen verdeckt werden.
Warum ist das wichtig?
Überhängende Äste und wuchernde Hecken können die Sicht beeinträchtigen und stellen ein Sicherheitsrisiko für alle Verkehrsteilnehmenden dar.
Bitte beachten Sie:
Die Verpflichtung zum Rückschnitt ist in § 91 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Werden Pflanzen nicht ordnungsgemäß zurückgeschnitten und entsteht dadurch ein Unfall oder Schaden, kann die Haftung bei der jeweiligen Grundstückseigentümerin bzw. beim jeweiligen Grundstückseigentümer liegen.