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Eine ruhige Straße mit einer Reihe von Bäumen auf beiden Seiten. Rechts stehen Bänke unter einem Schutzdach. Im Hintergrund befinden sich Gebäude und ein blauer Himmel.

Gymnasiumstraße ist weiterhin Schulstraße

Seit September 2024 gilt an Schultagen von 07.00 bis 08.00 Uhr und von 11.00 bis 14.00 Uhr die Gymnasiumstraße als Schulstraße, also als verkehrsberuhigte Zone.

Bitte beachten Sie diese Sperren auch beim diesjährigen Schulstart am 1. September 2025.

Aufgrund des massiven Verkehrsaufkommens an Schultagen („Elterntaxis“) und auf Wunsch der Schulleitungen und Buslinienbetreiber wird die Gymnasiumstraße wurde an Schultagen von 07.00 bis 08.00 Uhr und von 11.00 bis 14.00 Uhr zur Schulstraße, also zu einer verkehrsberuhigten Zone, erklärt.

Das Straßenschild Schulstraße kennzeichnet deutlich den Beginn und das Ende der Schulstraße.

Es herrscht in dieser Zeit ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit folgenden Ausnahmen:

  • Krankentransporte,

  • Schülertransporte gemäß § 106 Abs. 10 KFG,

  • Fahrzeuge des Straßendienstes, der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes,

  • Fahrzeuge des Öffentlichen Verkehrs,

  • Abschleppdienste, Pannenhilfe und

  • Anrainer und deren Besucher sowie Bedienstete und Kunden der ansässigen Betriebe und Schulen zum Zwecke des Zu- und Abfahrens.

Gehen ist auch auf der Fahrbahn erlaubt, Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.