Heizkostenzuschuss
Von 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026 kann wieder der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
in der Höhe von € 340,00 pro Haushalt beantragt werden.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Steiermark und zumindest seit 1.9.2025 an der Antragsadresse
kein Bezug einer Wohnunterstützung
kein Drittstaatsangehöriger
Einkommensgrenzen:
für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661 Euro,
Haushaltsgemeinschaften 2.492 Euro,
sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Richtlinien: RL HKZ 2025_26.pdf
Bitte bringen Sie bei der Beantragung folgende Unterlagen mit:
Rechnung des Heizmaterials (muss vorgelegt werden!)
ALLE Einkommensnachweise (Achtung: Monatslohnzettel nicht älter als 6 Monate)
Einheitswertbescheid (falls vorhanden)
Familienbeihilfe/Alimente (gegebenenfalls)
Bankverbindung
ENERGIEBERATUNG
Dort können Interessierte umfassende Informationen rund um Energiesparen abrufen sowie direkt einen Termin vereinbaren.
Die Energieberatung des Landes ist unter der Nummer 0316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at, erreichbar.