Honorar und Rechtsschutzversicherung
Es gibt verschiedene Arten von Abrechnungsmöglichkeiten.
Diese sind die Abrechnung nach Zeitaufwand zu einem zu vereinbarenden Stundensatz
Die Abrechnung nach „Tarif“ sohin entsprechend dem Rechtsanwaltstarifsgesetz und den allgemeinen Honorarkriterien
oder die Vereinbarung eines Pauschalhonorars.
Wir klären Sie über die Abrechnung in der Erstberatung transparent auf und klären die Frage der Kostenübernahme einer allfälligen Rechtsschutzversicherung direkt mit Ihrer Versicherungsanstalt ab. Halten Sie daher bitte den Namen Ihrer Versicherungsanstalt und Ihre Polizze bereit.