Hundehaltung
Anmeldung in der Gemeinde
Sollten Sie sich entschließen einen Hund zu halten, so muss dieser in der Gemeinde angemeldet werden. Zur Registrierung werden bestimmte Daten Ihres Hundes benötigt.
Für die Haltung eines Hundes ist - gemäß Hundeabgabegesetz - eine Abgabe in der Höhe von 60 Euro pro Jahr zu bezahlen. Diese Abgabe wird Ihnen von der Gemeinde mittels Zahlschein vorgeschrieben. Lt. Gesetz kann unter Umständen eine Ermäßigung oder Befreiung von dieser Abgabe gewährt werden. Informationen dazu erhalten Sie im Gemeindeamt.
Hundekundenachweis
Personen, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten fünf Jahre, ausgehend vom Monat der Meldung des Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, nicht nachweisen können, haben binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes die erforderliche Sachkunde durch einen Hundekundenachweis zu erbringen. Als Nachweis für das Halten von Hunden gilt insbesondere die erfolgte Meldung eines Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 oder § 10 Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 24/1950.
Die Kurstermine für den Hundekundenachweis können Sie in der Bezirkshauptmannschaft Südoststeiermark - Veterinärreferat unter 03152/ 25 11 - 263 erfragen.
Rechtsquellen