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Hundehaltung - rechtliche Informationen

Anmeldung in der Gemeinde

Sollten Sie sich entschließen einen Hund zu halten, so muss dieser in der Gemeinde angemeldet werden. Zur Registrierung werden bestimmte Daten Ihres Hundes benötigt. Das Anmeldeformular finden Sie als Anlage zum Artikel.

Für die Haltung eines Hundes ist - gemäß Hundeabgabegesetz - eine Abgabe in der Höhe von 60 Euro pro Jahr zu bezahlen. Diese Abgabe wird Ihnen von der Gemeinde mittels Zahlschein vorgeschrieben. Lt. Gesetz kann unter Umständen eine Ermäßigung oder Befreiung von dieser Abgabe gewährt werden. Informationen dazu erhalten Sie im Gemeindeamt.

Hundekundenachweis

Der Hundekundenachweis muss binnen Jahresfrist nur von jenen Hundehaltern erbracht werden, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten 5 Jahre (ausgehend vom Tag der Meldung des Hundes bei der Gemeinde) nicht nachweisen können. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die innerhalb dieser 5 Jahre zu irgendeinem Zeitpunkt (egal wie lange) bereits einen Hund nachweislich gehalten haben, keinen Hundekundenachweis benötigen. Generell ausgenommen von der Verpflichtung einen Hundekundenachweis zu erbringen sind Veterinärmediziner, Zoologen, tierschutzqualifizierte Hundetrainer oder Personen, die eine Jagdprüfung oder Aufsichtsjägerprüfung absolviert haben.

Folgende Kurstermine für den Hundekundenachweis sind uns bekannt:

Zeit:
Donnerstag, 10.03.2026, 13.00 bis 17.00 Uhr

Ort:
Bezirkshauptmannschaft Weiz, 8160 Weiz, Birkfelder Straße 28
Sitzungssaal (4. Stock)

Hunde sind zur Veranstaltung nicht mitzunehmen.

Anmeldung zum Kurs:

Die Anmeldung zum Kurs ist ausschließlich schriftlich oder per E-Mail möglich.

Folgende Daten werden benötigt: vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum zur Erstellung des Nachweises sowie Telefonnummer und E-Mail Adresse aus organisatorischen Gründen.

Kontaktdaten für die Anmeldung:

E-Mail: bhwz-veterinaerreferat@stmk.gv.at
Postadresse: Bezirkshauptmannschaft Weiz, Veterinärreferat, Birkfelder Straße 28, 8160 Weiz

Kosten:

Gemäß Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016 und nach dem Gebührengesetz ist ein Betrag von 83,60 Euro zu entrichten. Dieser Betrag ist vor Kursbeginn (in der Zeit von 12:15 bis 12:40 Uhr) bei der Amtskasse der Bezirkshauptmannschaft Weiz (in bar oder mittels Karte) zu entrichten.

Falls Sie zum Kurs nicht erscheinen können, müssen Sie dies rechtzeitig vorher telefonisch oder per E-Mail bekanntgeben.