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Hundehaltung - rechtliche Informationen


Anmeldung in der Gemeinde

Sollten Sie sich entschließen einen Hund zu halten, so muss dieser in der Gemeinde angemeldet werden. Zur Registrierung werden bestimmte Daten Ihres Hundes benötigt. Das Anmeldeformular finden Sie am Ende des Artikels.

Für die Haltung eines Hundes ist - gemäß Hundeabgabegesetz - eine Abgabe in der Höhe von 60 Euro pro Jahr zu bezahlen. Diese Abgabe wird Ihnen von der Gemeinde mittels Zahlschein vorgeschrieben. Lt. Gesetz kann unter Umständen eine Ermäßigung oder Befreiung von dieser Abgabe gewährt werden. Informationen dazu erhalten Sie im Gemeindeamt.

Hundekundenachweis

Personen, die das Halten eines Hundes innerhalb der letzten fünf Jahre, ausgehend vom Monat der Meldung des Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013, nicht nachweisen können, haben binnen eines Jahres ab Anschaffung eines Hundes die erforderliche Sachkunde durch einen Hundekundenachweis zu erbringen. Als Nachweis für das Halten von Hunden gilt insbesondere die erfolgte Meldung eines Hundes gemäß § 11 Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 oder § 10 Hundeabgabegesetz, LGBl. Nr. 24/1950. Folgende Kurstermine für den Hundekundenachweis sind uns bekannt:

Zeit:
Donnerstag, 27.03.2025, 13.00 bis 17.00 Uhr 

Ort:
Bezirkshauptmannschaft Weiz, 8160 Weiz, Birkfelder Straße 28
Sitzungssaal (4. Stock)

Anmeldungen mit Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer unter den angeführten Kontaktdaten beim Veterinärreferat der Bezirkshauptmannschaft Weiz (Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl!) unter

Gemäß Landes-Verwaltungsabgabenverordnung 2016 ist ein Betrag von 41,60 Euro zu entrichten. Die Einzahlungsmodalitäten werden den Kursteilnehmern rechtzeitig gesondert mitgeteilt.

Downloads zur Hundeanmeldung

Hundehalterdaten - Mantelbogen
Hundehalterdaten - Einlageblatt (je Hund bitte 1 x ausfüllen)