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Ein golden Retriever Welpe liegt auf grünem Gras mit einer kleinen weißen Blume im Maul. Der Hund hat hellbraunes Fell, schwarze Augen und eine schwarze Nase.

Hundehaltung - rechtliche Informationen

Hundeanmeldung in der Gemeinde

Wer einen Hund hält, muss diesen innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde anmelden. Die Anmeldung erfolgt mit Angabe bestimmter Hundedaten über ein Anmeldeformular. Für die Hundehaltung ist eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Nach Anmeldung erhält der Halter eine Hundemarke, die der Hund an einem nicht abstreifbaren Halsband oder Brustgeschirr tragen muss. Bei Verlust kann eine Ersatzmarke (Kosten 2 Euro) beantragt werden.

Hundeabmeldung in der Gemeinde

Die Abmeldung des Hundes ist ebenfalls innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde erforderlich, wenn der Hund abgeschafft, abhandenkommt oder verstorben ist. Die Abgabepflicht endet erst mit der offiziellen Abmeldung mit dem Abmeldeformular.

Befreiungen von der Hundeabgabe - Verordnung Hundeabgabe gelten für:

  • Hunde unter 6 Wochen

  • Blindenführhunde und Assistenzhunde

  • Diensthunde von Polizei, Zoll und Bundesheer

  • Nutzhunde (z.B. Jagd-, Wald- oder Feldhüterhunde)

  • Hunde, die in tiergestützter Therapie eingesetzt sind

Fristen

Halterinnen/Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Stelle (Gemeindeamt Weiden am See) angemeldet werden.

Verfahrensablauf

Die Hundehalterin/der Hundehalter erhält in der Regel nach Einzahlung der Hundeabgabe eine Hundemarke von der zuständigen Behörde. Sie wird ihr/ihm entweder persönlich ausgehändigt oder per Post zugesandt.
Die Hundemarke muss am Halsband des Hundes angebracht werden, wenn der Hund sich außerhalb des Hauses befindet.

Umzug

Beim Umzug muss der Hund in der alten Gemeinde abgemeldet und in der neuen Gemeinde angemeldet werden; ansonsten bleibt die Abgabepflicht am alten Wohnort bestehen. Auch bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde ist die neue Adresse mitzuteilen.

Leinenpflicht:

Außerhalb eingezäunter Grundstücke müssen Hunde angeleint sein. Eine Ausnahme gilt nur für den Hundespielplatz beim Grillplatz, wo Hunde frei laufen dürfen.

Hundebesitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde mit den bereitgestellten „Sackerl fürs Gackerl“ zu entsorgen. Müllbehälter für Hundekot sind an fünf festen Standorten in der Gemeinde aufgestellt.

Die Mistkübel für die tierischen Hinterlassenschaften sind an folgenden Standorten zu finden:

  • Seestraße/Ecke Feriensiedlung

  • Seestraße – Markt

  • Kirchenäcker – Spielplatz

  • Triftstraße – nahe der Wasserfüllstation und bei der Hundespielwiese.