Loading
Cities
Wahltag_LT-Wahl-web1

Informationen zur Landtagswahl 2025

Hornstein wählt fürs Burgenland

Landtagswahl 2025 – Sonntag, 19. Jänner 2025

Die nächste Landtagswahl im Burgenland fndet am 19. Jänner 2025 statt.

Sie sind bei der Landtagswahl 2025 aktiv wahlberechtigt, wenn Sie

  • am Wahltag (19.01.2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben, d.h. am 19.01.2009 oder vorher geboren wurden

  • am Stichtag (29.10.2024) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,

• am Stichtag (29.10.2024) einen Wohnsitz (im Sinne des § 24 LTWO 1995) in Hornstein begründet haben und

  • vom Wahlrecht am Stichtag nicht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger sind weder aktiv, noch passiv wahlberechtigt!

Wahlkarten

Wenn Sie am Wahltag, dem 19. Jänner 2025 voraussichtlich nicht in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen können (z.B. wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland) haben Sie die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Landtagswahl 2025 teilzunehmen.

Die Wahlkarte kann ab sofort bis spätestens Mittwoch, den 15. Jänner 2025 schriftlich, online unter

www.wahlkartenantrag.at oder bis Freitag, den 17. Jänner 2025, 12:00 Uhr persönlich (nicht telefonisch!) bei der Gemeinde beantragt werden. Wahlkarten werden ab Anfang Jänner 2025 ausgestellt, da erst ab diesem Zeitpunkt die erforderlichen Unterlagen (Stimmzettel etc.) zur Verfügung stehen.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Anfang Jänner 2025 (Kalenderwoche 2) persönlich im Rathaus beantragen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Wird die Wahlkarte nicht persönlich oder von einer bevollmächtigten Person abgeholt, erfolgt die Versendung mittels Rückscheinbriefes (RSb).

Die zugeklebte und unterschriebene Briefwahlkarte muss spätestens am Freitag, den 17. Jänner 2025 bis 14:00 Uhr bei der Marktgemeinde Hornstein einlangen.

Vorgezogener Wahltag am Freitag, den 10. Jänner 2025

Wenn Sie am Hauptwahltag verhindert sind, können Sie Ihre Stimme bereits am vorgezogenen Wahltag, am Freitag, den 10. Jänner 2025, von 17:00 bis 19:00 Uhr nur im Wahllokal „Rathaus“ abgeben.

Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte ist am vorgezogenen Wahltag nicht möglich!

Wahltag am Sonntag, den 19. Jänner 2025

Am Wahltag können Sie Ihre Stimme von 08:00 bis 14:00 Uhr in folgenden Wahllokalen abgeben:

Sprengel 1 – Rathaus, Rathausplatz 1, 7053 Hornstein

Sprengel 2 – JUZ, Ortsmitte 3, 7053 Hornstein

Sprengel 3 – Turnhalle, Schulgasse 10, 7053 Hornstein

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mit der Wahlkarte wählen. Eine Abgabe der bereits zugeklebten und unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag ist nur im eigenen Wahlkreis zu den Öff nungszeiten des jeweiligen Wahllokals möglich!

Zur Vorbereitung auf die Wahl bekommen alle Wahlberechtigten vor der Wahl per Post eine „Amtliche Wahlinformation“ und einen Musterstimmzettel für die Landtagswahl zugesandt.

Die „Amtliche Wahlinformation“ ist kein Identitätsdokument. Bitte nehmen Sie die „Amtliche Wahlinformation“ ins Wahllokal mit, dadurch werden Sie im Wählerverzeichnis schneller gefunden und verhindern Wartezeiten.

Bitte bringen Sie ein Identitätsdokument (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) zum Wählen mit. Da eAusweise (z.B. der digitale Führerschein) im Wahllokal nicht überprüft werden können, werden diese als Identitätsdokument nicht akzeptiert.