JUGEND:KARTE NÖ
§ 22 Altersnachweis:
"Junge Menschen, die bei einem Verhalten angetroffen werden, das auf Grund dieses Gesetzes nicht jungen Menschen jeden Alters gestattet ist, haben im Zweifelsfall den mit der Vollziehung dieses Gesetzes betrauten behördlichen Organen und den Erwachsenen, die sich andernfalls einer Übertretung nach diesem Gesetz schuldig machen könnten ihr Alter z.B. durch einen Lichtbildausweis oder die NÖ Jugendkarte mit dem Erkennungszeichen 1424 nachzuweisen."
Weitere Vorteile der kostenlosen Jugend:karte NÖ
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Europaweite Vorteile in Kooperation mit der European Youth Card
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So kann sie beantragt werden:
Der vollständig ausgefüllte Antrag muss gemeinsam mit einem aktuellen Passfoto sowie einer Kopie eines Identitätsnachweises (Staatsbürgerschaftsnachweis, amtlicher Lichtbildausweis oder Geburtsurkunde) in der eigenen Gemeinde/Bürgerservice abgegeben werden