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Landtagswahl November 2024

Wahlberechtigt sind

· österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark), die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

 

Wahlkarten:

Sollten Sie am Tag der Wahl verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen.

Wahlkarten können wie folgt beantragt werden:

Schriftlich (bis Mittwoch, den 20. November 2024):

· Mit der Amtlichen Wahlinformation

· Online über die App „digitales Amt“ oder über den Link www.meinewahlkarte.at

Persönlich im Gemeindeamt (bis Freitag, den 22. November 2024, 12.00 Uhr!):

· Wichtig: Die Beantragung der Wahlkarte hat durch die Wählerin/den Wähler selbst zu erfolgen! Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit.