Meldeamt
Wohnsitz melden: Ihr Leitfaden für die An- und Abmeldung
Der Meldevorgang bezeichnet jenen Ablauf, der notwendig wird, sobald jemand nach Österreich zieht oder innerhalb Österreichs übersiedelt.
Die An- bzw. Abmeldung ist verpflichtend!
Für die An- oder Abmeldung benötigen Sie das Meldezettel Formular, das der Meldebehörde zur Eingabe der Meldedaten dient. Die Rubriken des Formulars sind vollständig auszufüllen und einerseits vom Meldepflichtigen und andererseits vom Unterkunftsgeber zu unterschreiben.
(Bei der Abmeldung kann die Unterschrift des Unterkunftsgebers entfallen)
Außerdem müssen folgende Dokumente bei der Anmeldung vorgelegt werden:
Reisepass, Personalausweis oder Führerschein als Identitätsnachweis
Geburtsurkunde
Staatsbürgerschaftsnachweis
falls vorhanden Heiratsurkunde
Bei Anmeldung eines weiteren Wohnsitzes besteht die Möglichkeit, um die Aufnahme in die Gemeinde-Wählerevidenz anzusuchen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür zutreffen. Ein sogenannter wahlrechtsbegründeter (sonstiger) Wohnsitz nach § 17 Abs. 2 GemWO 1992 liegt dann vor, wenn eine Person die Absicht hat, die Gemeinde zum Mittelpunkt seiner wirtschaftlichen, beruflichen, familiären oder gesellschaftlichen Lebensverhältnisse zu machen, wobei mindestens zwei der vier Kriterien erfüllt werden müssen.
Zur Aufnahme in die Gemeinde-Wählerevidenz ist das Erhebungsblatt zur Feststellung des Wohnsitzes im Sinne des Bgld. Wahlrechts ausgefüllt beim Gemeindeamt abzugeben. Der Bürgermeister als Meldebehörde hat über den Antrag zu entscheiden.
Ein wahlrechtsbegründeter (sonstiger) Wohnsitz liegt allerdings nicht vor, wenn der Aufenthalt bloß der Erholung dient, lediglich zu Urlaubszwecken gewählt wurde oder aus anderen Gründen offensichtlich nur vorübergehend ist. (§ 17 Abs. 3 GemWO 1992).
Meldebestätigung
Bei einer Anmeldung oder Ummeldung bekommt jeder Meldepflichtige kostenfrei eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister. Falls diese Meldebestätigung abhandenkommen sollte können Sie für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), eine Meldebestätigung über die aufrechte Anmeldung beantragen. Die neuerliche Ausstellung einer Meldebestätigung ist allerdings kostenpflichtig.
Kosten für den Antrag:
mündlich: gebührenfrei
schriftlich: 21,00 Euro
Für die Ausstellung einer Meldebestätigung:
Bundesgebühr: 21,00 Euro
Bundesverwaltungsabgabe: 2,10 Euro für eine Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (OMR), 3,00 Euro für eine Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister (ZMR)