Nationalratswahl 2024
Informationen zur Nationalratswahl am 29. September 2024
Wahlzeit
08:00 – 14:00 Uhr, in allen Sprengeln
Der Ortsbus steht während der Wahlzeit für Fahrten zum/vom Wahllokal von 08:00 – 14:00 Uhr unter der TelNr. 0664/87 20 207 zur Verfügung.
Wahlsprengel
Wahlsprengel 1 – Rathaus, Rathausplatz 1, 7053 Hornstein
Wahlsprengel 2 – Jugendzentrum (JUZ), Ortsmitte 3, 7053 Hornstein
Wahlsprengel 3 – Turnhalle, Schulgasse 10, 7053 Hornstein
Informationen zu Ihrem Wahllokal finden Sie auch in der amtlichen Wahlinformation, die ab Anfang September per Post zugestellt wird.
Wählen im Wahllokal
Sie kommen in Ihr Wahllokal und nennen Ihren Namen und Wohnadresse (bitte legen Sie die amtliche Wahlinformation vor, damit können Sie im Wählerverzeichnis schnell und einfach gefunden werden und die Wahlabwicklung wird dadurch beschleunigt)
Gleichzeitig legitimieren Sie sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise).
Hinweis: eAusweise (zum Beispiel der Digitale Führerschein) können im Wahllokal nicht überprüft werden und werden als Ausweisdokumente nicht akzeptiert.
Sie bekommen vom Wahlleiter den amtlichen Stimmzettel und ein blaues Wahlkuvert.
Sie begeben sich in die Wahlzelle, wählen und geben den amtlichen Stimmzettel ins blaue Wahlkuvert.
Das blaue Wahlkuvert sodann in die Urne einwerfen - damit ist der Wahlvorgang erledigt.
Wahlsprengel – Aufteilung:
MARKTGEMEINDE HORNSTEIN
WAHLSPRENGEL 1 - Rathaus (Rathausplatz 1)
WAHLSPRENGEL 2 - Jugendzentrum (Ortsmitte 3)
WAHLSPRENGEL 3 - Turnhalle (Schulgasse 10)
Wählen mit Wahlkarte
Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.
Sie benötigen hierfür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde) beginnend mit dem Tag der Wahlausschreibung beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig! Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag - wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von Ihnen bevollmächtigte Person möglich ist, bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2024) - beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag (27. September 2024), 12.00 Uhr.
Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp drei Wochen vor dem Wahltag.
Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten. Wahlkarte Muster © BMI
Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein ungummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das ungummierte Wahlkuvert entnehmen, dann
den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das ungummierte Wahlkuvert legen und dieses in die Wahlkarte zurücklegen; anschließend
durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich,
die Wahlkarte zukleben und
dafür sorgen, dass die Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangt; Sie können die Wahlkarte z.B. in einem Briefkasten der Post einwerfen, auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
Die Kosten für das Porto trägt der Bund.
Die Wahlkarte muss spätestens am Wahltag (29. September 2024), 17.00 Uhr, bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen oder während der Öffnungszeiten in einem Wahllokal abgegeben worden sein.