NEU: Förderung der Reparatur von Elektrogeräten
Bring´s wieder zum Laufen!
Geräte-Retter-Prämie des Bundes ab 12.1.2026
Die Waschmaschine verliert Wasser, der Kühlschrank kühlt nicht, die Bohrmaschine streikt? Dann bringen Sie Ihr Elektrogerät zu einem teilnehmenden Partnerbetrieb und kassieren die Geräte-Retter-Prämie ab. Die Förderung kann schnell und unkompliziert auf www.geräte-retter-prämie.at beantragt werden. Wichtig ist jedoch die Beantragung des Geräte-Retter-Bons vor der gewünschten Reparatur!
Ablauf:
Geräte-Retter-Bon auf www.geräte-retter-prämie.at lösen
Bon ausdrucken oder digtal speichern (Bon ist 3 Wochen gültig)
Gerät zu einem Partnerbetrieb laut Liste bringen
Gerätereparatur vollständig bezahlen und Reparatur-Bon dort abgeben
Partnerbetrieb reicht die bezahlte Rechnung bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) ein
Antragstellende Person erhält automatisch eine Benachrichtung über den Stand der Bearbeitung an die angegebene E-mail-Adresse
Überweisung des Förderbetrags durch KPC an die antragstellende Person
Gefördert werden maximal 50 % der Reparatur bis zu einem Maximalbetrag von 130 Euro pro Gerät. Ein Kostenvoranschlag wird ebenfalls mit 30 Euro gefördert.
Reparieren statt Wegwerfen
Die Reparatur von Elektrogeräten verlängert ihre Lebensdauer und hilft, wertvolle Ressourcen zu schonen, indem unnötiger Elektroschrott vermieden wird. Dadurch wird die Abfallmenge reduziert und ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Außerdem ist eine Reparatur in vielen Fällen deutlich günstiger als der Kauf eines neuen Geräts und spart somit Kosten. Mehr Infos zur Abfallvermeidung: horn.umweltverbaende.at/abfallvermeidung