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Ein Stapel von Euro-Banknoten in Nennwerten von 5, 10, 20, 50 und 100 Euro, auf einem Heizkörper platziert.

NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026


Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen. Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann in von 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 gestellt werden. Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

Die in den Erläuterungen angeführten Einkommensgrenzen gelten bis 31. Dezember 2025. Ab 1. Jänner 2026 gelten neue Richtlinien für die Einkommensgrenzen.

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Die Stadtgemeinde Waidhofen unterstützt sozial bedürftige Waidhofner in der Heizperiode 2025/26 wieder mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 75 Euro. Gleichzeitig gewährt auch die NÖ Landesregierung sozialbedürftigen Niederösterreichern einen Zuschuss von 150 Euro.

Anträge können bis 31. März 2026 mit den entsprechenden Nachweisen gestellt werden.

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📳 Zuständige Mitarbeiterinnen: