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Ein weinroter Reisepass der Republik Österreich mit einem goldenen Emblem und den Worten 'Reisepass' und 'Passport'.

Reisepass rechtzeitig beantragen – Urlaub ohne Stress

Bei jedem Grenzübertritt wird ein Reisedokument benötigt. Ein Reisedokument ist der Reisepass oder bei Reisen innerhalb der EU (auch im Schengen Raum) gilt der Personalausweis. Beide Dokumente dienen als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität.

Der Führerschein oder der Identitätsausweis sind keine gültigen Reisedokumente für Auslandsreisen. Auch der Notfallpass wird nicht in allen Ländern akzeptiert.

Hinweis

Auch wenn für manche Länder der Reisepass bis zu fünf Jahren abgelaufen sein kann, wird unbedingt die Verwendung eines gültigen Reisepasses empfohlen. Zu beachten sind die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das bereist werden soll bzw. durch das durchgereist werden soll, und zusätzlich die Geschäftsbedingungen des gewählten Beförderungsunternehmens (z.B. Fluglinie). Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Reisepässen/Personalausweisen nicht möglich ist, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde.

Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:

  • Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)

  • Reisepass ist abgelaufen

  • Namensänderung (insbesondere bei Heirat)

  • Reisepass gibt die Identität nicht wieder

  • Verlust oder Diebstahl


Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Ausgenommen sind Reisepässe für Minderjährige unter 18 Jahren und weitere Reisepässe. Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.

Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.


Achtung

Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.

Die Ausstellung von neuen Reisepässen dauert rund 5 Arbeitstage

Die Reisepässe werden zentral für ganz Österreich in der Österreichischen Staatsdruckerei produziert. Die Ausstellung dauert in der Regel fünf Arbeitstage. Der neue Pass wird mit der Post (RSb-Brief) an eine Wunschadresse im Inland zugestellt.

EFORDERLICHE UNTERLAGEN

  • Alter Reisepass vorhanden:

  • Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)

  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)

  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden:

  • Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar)

  • Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe)

  • Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen

KOSTEN

  • Reisepass: 112 Euro

  • Expresspass: 148 Euro

  • Ein-Tages-Expresspass: 326 Euro

Online-Terminbuchung - Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See

Die Online-Terminbuchung kann auch für weitere Angelegenheiten wie beispielsweise Personalausweise, Führerscheinbeantragungen, Fischereikarten und Wunschkennzeichen in Anspruch genommen werden.

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