Der Sachkundenachweis ist für alle Hundehalter oder jene, die es werden wollen, wichtig. Für „Listenhunde“ ist der Sachkundenachweis verpflichtend. Ebenso für Hundehalter, die Prüfungen (BHVT, Begleithunde-, Rettungshunde, usw.) ablegen wollen oder müssen. Der Nachweis ist personenbezogen und ein Leben lang gültig.
Am 19..September 2025 haben
Dalpra Uschi
Egg Beate
Halwax Herbert
Sturn Brigitte
Sturn Raffael
den vom Obmann Albert Madlener abgehaltenen „Sachkundenachweis“ im Clubheim des Hundesportvereins erfolgreich absolviert.
Der Sachkundenachweis umfasste im Wesentlichen die Themen
• Tierschutzgesetz, Bundes-/Landesgesetz, Hundehaltegesetz etc., „auffällige Hunde“, Gemeindeverordnungen, Leinen-/Maulkorbpflicht
• Anschaffung, Kosten
• Ernährung
• Hundesprache, Körpersprache
• Ausbildung und Erziehung, häufige Fehler bei der Erziehung
• Pflichten des Hundehalters (Pflege, Bewegung, Zeitaufwand)
• Entwicklungsphasen
• Verbotene Züchtungen
• Gefahren für den Hund (gefährliche Dinge, Lebensmittel, Pflanzen, etc.)
• Hund im Urlaub (auf Reisen/in der Tierpension)
• Tierarztbesuch
• Impfungen
• Erste Hilfe
Der Sachkundenachweis ist der 1. Teil und Voraussertzung für die Ablegung einer BH-VT-Prüfung.
Die BH-VT (Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil) beinhaltet nachstehende Teilprüfungen:
1. Sachkundenachweis
2. Überprüfung der Unbefangenheit des Hundes,
3. Gehorsamsübungen und
4. Verkehrsteil.