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Drei Hunde sitzen in einem Klassenzimmer an Schreibtischen. Einer schreibt auf Papier, ein anderer hält einen Marker und die Tafel hat einen deutschen Text.

Der Sachkundenachweis ist für alle Hundehalter oder jene, die es werden wollen, wichtig. Für „Listenhunde“ ist der Sachkundenachweis verpflichtend. Ebenso für Hundehalter, die Prüfungen (BHVT, Begleithunde-, Rettungshunde, usw.) ablegen wollen oder müssen. Der Nachweis ist personenbezogen und ein Leben lang gültig.

Am 19..September 2025 haben

Dalpra Uschi

Egg Beate

Halwax Herbert

Sturn Brigitte

Sturn Raffael

den vom Obmann Albert Madlener abgehaltenen „Sachkundenachweis“ im Clubheim des Hundesportvereins erfolgreich absolviert.

Der Sachkundenachweis umfasste im Wesentlichen die Themen

• Tierschutzgesetz, Bundes-/Landesgesetz, Hundehaltegesetz etc., „auffällige Hunde“, Gemeindeverordnungen, Leinen-/Maulkorbpflicht

• Anschaffung, Kosten

• Ernährung

• Hundesprache, Körpersprache

• Ausbildung und Erziehung, häufige Fehler bei der Erziehung

• Pflichten des Hundehalters (Pflege, Bewegung, Zeitaufwand)

• Entwicklungsphasen

• Verbotene Züchtungen

• Gefahren für den Hund (gefährliche Dinge, Lebensmittel, Pflanzen, etc.)

• Hund im Urlaub (auf Reisen/in der Tierpension)

• Tierarztbesuch

• Impfungen

• Erste Hilfe

Der Sachkundenachweis ist der 1. Teil und Voraussertzung für die Ablegung einer BH-VT-Prüfung.

Die BH-VT (Begleithundeprüfung mit Verkehrsteil) beinhaltet nachstehende Teilprüfungen:

1. Sachkundenachweis

2. Überprüfung der Unbefangenheit des Hundes,

3. Gehorsamsübungen und

4. Verkehrsteil.