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Ein Mann im Geschäftsanzug sitzt an einem Schreibtisch, konzentriert auf ein Tablet und berührt sein Kinn.

Tourismusreform

Ein gemeinsamer Weg

Mit dem Beschluss des neuen Kärntner Tourismusgesetzes wurde ein Meilenstein in der Tourismuspolitik erreicht. Es ist die Grundlage dafür, die Tourismusbranche in Kärnten nachhaltig zu stärken, sie effizienter und wettbewerbsfähiger zu machen – und zwar ganzjährig – sowie die dafür notwendigen Investitionen anzustoßen. Konkret bedeutet das, mehr Mittel für das Gästeerlebnis, eine professionellere Verkaufsförderung, erstmals ein landesweiter Infrastrukturfonds und gleichzeitig mehr Effizienz durch verschlankte Strukturen. Zusätzlich ist für alle Gäste mit der neuen Abgabe auch die Nutzung des öffentlichen Verkehrs inkludiert.

Viele haben an diesem Prozess mitgewirkt und die Reform mitgetragen. Nun geht es auch gemeinsam in die Umsetzung. Das neue Kärntner Tourismusgesetzes tritt mit 01. Jänner 2027 in Kraft. Das bedeutet, dass es in den kommenden Monaten sehr viel zu tun gibt. Die Einrichtung der neuen Tourismusverbände, Vorstandswahlen und Verordnungen sind vorzubereiten.

Mein Ziel war und ist es, dass der Kärntner Tourismus durch die Reform wieder mutig sein kann: kraftvoll und nachhaltig an der Zukunft dieser so wichtigen Branche für den Standort Kärnten zu arbeiten. Nun geht es darum, diese neuen Werkzeuge und Rahmenbedingungen gemeinsam zu nutzen!

Ihr Tourismuslandesrat
Sebastian Schuschnig

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tourismusreform.at