Tourismusreform
Warum gibt es die neue Aufenthaltsabgabe?
Damit unsere Gäste:
gepflegte Natur, saubere Seen und schöne Orte vorfinden
sich vor Ort einfach und kostenlos bewegen können
abwechslungsreiche Veranstaltungen und Angebote genießen können
guten Service und verlässliche Information erhalten
Höhe der geplanten Aufenthaltsabgabe: 4,50 Euro pro Person und Nacht in Beherbergungsbetrieben (Ausnahme: 4,00 Euro wenn Sie in Zelt oder Wohnwagen/Wohnmobil übernachten)
ab 1. November 2026
Befreit sind zum Beispiel:
Jugendliche bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 16. Lebensjahr vollenden
Personen mit Behinderung (mindestens 90 %) sowie eine Begleitperson
Berufliche Aufenthalte (mehr als 2 Nächtigungen)