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Eine Person füllt ein Formular mit einem Stift auf einem weißen Schreibtisch aus. Die Person trägt ein lila Langarmhemd.

Folgende Volksbegehren finden in diesem Zeitraum statt:

  • Karfreitag-Feiertag für Alle

  • Polizei - kritischer Personalmangel

  • Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

  • GRATIS Verhütung

  • Transparenz im Parlament

Eintragungsort:
Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya, Rathaus, Hauptplatz 1, 3830 Waidhofen an der Thaya

Eintragungszeitraum:

Montag, 15. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag, 16. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch, 17. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag, 18. Juni 2026, von 8:00 bis 20:00 Uhr

Freitag, 19. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Montag, 22. Juni 2026, von 8:00 bis 16:00 Uhr

Die Stimmberechtigten können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraums, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu einem oder zu mehreren Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Lichtbildausweis nicht vergessen!

Die Eintragung muss nicht bei einer Gemeinde erfolgen, sondern kann stattdessen online mittels einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID-Austria) getätigt werden: www.bmi.gv.at/volksbegehren

Online kann die Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes 22. Juni 2026 20.00 Uhr, vorgenommen werden.

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österr. Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag (11. Mai 2026) in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Seit 1. Jänner 2018 können auch Österreicherinnen und Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ein registriertes Volksbegehren unterstützen oder im Eintragungsverfahren für ein Volksbegehren unterschreiben. Voraussetzung dafür ist eine Eintragung in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde zum Stichtag.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Nähere Informationen zu den Volksbegehren finden Sie unter www.bmi.gv.at/volksbegehren