Wahlkartenantrag
Wahlkartenantrag
Mit diesem Formular beantragen Sie bei der adressierten Behörde die Ausstellung einer Wahl-/Stimmkarte.
Hier gelangen Sie direkt zum Antrag!
Eine Wahlkarte sollte rechtzeitig vor der Wahl von
Wählerinnen/Wählern, die voraussichtlich am Wahltag ihr Wahllokal nicht aufsuchen können (etwa weil sie anderswo im Inland oder vorübergehend im Ausland sind oder das Haus nicht verlassen können), sowie
Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz im Ausland
beantragt werden.
Die Ausstellung einer Wahl-/Stimmkarte ist selbst und persönlich zu beantragen. Eine Beantragung durch Angehörige, Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig!
Bei Bundespräsidentenwahlen und Nationalratswahlen sowie Europawahlen ist ein schriftlicher Antrag grundsätzlich bis spätestens am vierten Tag vor der Wahl möglich. Wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellenden bevollmächtigte Person möglich ist, kann ein schriftlicher Antrag bis spätestens 12:00 Uhr am zweiten Tag vor dem Wahltag gestellt werden. Die Vollmacht bei der Abholung muss auf die bevollmächtigte Person lauten.
Bei Landtagswahlen oder Gemeinderatswahlen können andere Beantragungsfristen gelten.