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Ein Bild zeigt ein durchgestrichenes Schild mit 'Bauschutt gemischt' und einem nach unten weisenden Pfeil, der auf eine Box mit 'Gipsabfälle' und Schutt darin zeigt.

Warum Gips-Recycling wichtig ist

Getrennte Sammlung ist Pflicht auf Baustellen und wird empfohlen beim ASZ-Besuch
Die Recyclinggips-Verordnung verpflichtet seit dem 1. April 2025 Bauherren, Bau- und Abbruchunternehmen dazu, Gipsplattenabfälle, Verschnitte und – falls vorhanden – Calciumsulfatestrich getrennt zu sammeln und trocken zu lagern.


Was können Sie als Bürger bei der Abgabe beim ASZ oder Bauhof für das Recycling tun?

Tipps für einfache Sammlung und Abgabe

  • Gips nicht mit Bauschutt mischen: Gips separat sammeln und getrennt anliefern – damit der Recyclingprozess reibungslos funktioniert

  • Auch kleinere Mengen bringen hilft – jedes recycelte Teil zählt; deshalb stehen nicht nur große Projekte, sondern auch private Haushalte und kleinere Sanierungen im Fokus

  • Gipsplatten trocken lagern, z. B. in geschlossenen oder überdachten Containern oder Big Bags; feuchte Platten erschweren Recycling

  • Vorab grob reinigen: Entfernen Sie grobe Verunreinigungen wie Tapetenreste, Holzleisten, Nägel, Schrauben, Dämmmaterial oder Kleberückstände

Was als Gips gilt und angenommen werden kann
Dazu zählen z. B.: Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung oder imprägnierte Gipsplatten. Auch Verschnitt zählt dazu.
Nicht geeignet sind z. B. Gipsputze — diese fallen nicht unter die Recyclinggips-Verordnung.

Was passiert mit Ihrem Gips danach?
In der neuen österreichweit ersten „Gips-zu-Gips“-Recyclinganlage wird der Gips sortiert, gereinigt, aufbereitet und zerkleinert — dann kann er wieder in die Produktion neuer Gipsplatten eingebracht werden. Bei entsprechender Qualität können bis zu 40 % Recyclinggips in neuen Gipskartonplatten eingesetzt werden.