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Ein Bild zeigt ein durchgestrichenes Schild mit 'Bauschutt gemischt' und einem nach unten weisenden Pfeil, der auf eine Box mit 'Gipsabfälle' und Schutt darin zeigt.

Getrennte Sammlung ist Pflicht auf Baustellen und wird empfohlen beim ASZ-Besuch
Die Recyclinggips-Verordnung verpflichtet seit dem 1. April 2025 Bauherren, Bau- und Abbruchunternehmen dazu, Gipsplattenabfälle, Verschnitte und – falls vorhanden – Calciumsulfatestrich getrennt zu sammeln und trocken zu lagern.


Was können Sie als Bürger bei der Abgabe beim ASZ oder Bauhof für das Recycling tun?

Tipps für einfache Sammlung und Abgabe

  • Gips nicht mit Bauschutt mischen: Gips separat sammeln und getrennt anliefern – damit der Recyclingprozess reibungslos funktioniert

  • Auch kleinere Mengen bringen hilft – jedes recycelte Teil zählt; deshalb stehen nicht nur große Projekte, sondern auch private Haushalte und kleinere Sanierungen im Fokus

  • Gipsplatten trocken lagern, z. B. in geschlossenen oder überdachten Containern oder Big Bags; feuchte Platten erschweren Recycling

  • Vorab grob reinigen: Entfernen Sie grobe Verunreinigungen wie Tapetenreste, Holzleisten, Nägel, Schrauben, Dämmmaterial oder Kleberückstände


Was als Gips gilt und angenommen werden kann
Dazu zählen z. B.: Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten, Gipsplatten mit Vliesarmierung oder imprägnierte Gipsplatten. Auch Verschnitt zählt dazu.
Nicht geeignet sind z. B. Gipsputze — diese fallen nicht unter die Recyclinggips-Verordnung.

Was passiert mit Ihrem Gips danach?
In der neuen österreichweit ersten „Gips-zu-Gips“-Recyclinganlage wird der Gips sortiert, gereinigt, aufbereitet und zerkleinert — dann kann er wieder in die Produktion neuer Gipsplatten eingebracht werden. Bei entsprechender Qualität können bis zu 40 % Recyclinggips in neuen Gipskartonplatten eingesetzt werden.