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Was tun im Sterbefall?

Ratgeber im Sterbefall

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Grundsätzlich gilt, dass bei einem Sterbefall im Wohnhaus sofort ein Arzt zur Totenbeschau zu verständigen ist. Während der Nachtstunden (von 19.00 – 6.00 Uhr) gibt es einenÄrztenachtbereitschaftsdienst, der unter Tel. 141 oder über das Rote Kreuz zu erreichen ist.

Bei einem Trauerfall in einer Krankenanstalt oder einem Pflegeheim wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst, die auch die Hinterbliebenen vom Ableben ihres Angehörigen verständigt.

Im Falle des Auffindens eines Leichnams ist beim nächsten Sicherheitsorgan (bei der nächsten Polizeidienststelle) Anzeige zu erstatten.

Erst nach erfolgter Totenbeschau und Freigabe des Verstorbenen kann die Abholung (Überführung) durch uns erfolgen. In jedem Fall können Sie auch SOFORT mit der Bestattung Kallaus Kontakt aufnehmen, um die notwendigen Schritte mit uns gemeinsam zu koordinieren – wir sind gerne für Sie da!

Weiters muss beim zuständigen Standesamt (Personenstandsbehörde) die Beurkundung des Sterbefalls innerhalb der nächsten 3 Werktageerfolgen.

Sie benötigen folgende Dokumente:

  • Totenschein bzw. Anzeige des Todes (ausgestellt vom Totenbeschauarzt)

  • Geburtsurkunde

  • Taufschein zur Feststellung der Religionszugehörigkeit

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe oder Scheidungsurteil

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Meldenachweis (des letzten Wohnsitzes)

  • Sterbeurkunde der Ehegattin oder des Ehegatten bei verwitweten Personen

Bei jedem Todesfall ist eine Totenbeschau notwendig. Die vom Arzt ausgefertigte Todesanzeige wird von uns an die Standesamtsbehörde weitergeleitet.

Die Infoblätter finden die unter Dateien!