Wegbenützung Bärenlachen-/Männleweg ab Marktobel
Agrar ZW WEGORDNUNG Ausgabe an Fahrgenehmigungsübernehmer_240306
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Für den Forstweg Bärenlachenweg und Männleweg in Dafins (Zufahrt auf den Alpwegkopf, Alpe Alpweg und Alpe Tschuggen) besteht ab der Grundstücksgrenze beim Marktobel ein Fahrverbot für alle KFZ (Forststraße).
Ausgenommen sind ausschließlich Berechtigte mit Berechtigungsschein der Agrargemeinschaft Zwischenwasser (im Fahrzeug sichtbar hinterlegt). Es gilt die Wegordnung (siehe Downloads).
Einzelfahrberechtigungen sind im Ausnahmefall für begründete Fahrten (keine Ausflugsfahrten!) bei der Agrar Zwischenwasser gegen Entgelt erhältlich.