ACHTUNG: Warnung vor Giftködern! Ortsteil Karl
Am Wochenende wurden bereits Hund und Katze medizinisch betreut und vor dem Vergiftungstod gerettet.
Daher eine große Bitte, achten Sie auf Ihre Haustiere beim Freigang oder Gassigang und beobachten Sie sie gut.
Auch wenn es für Hunde/Katzenfreunde unfassbar scheint - Tiere sind manch einem Mitmenschen ein Dorn im Auge. Während die einen ihrem Unmut über die Vierbeiner lautstark Luft machen, greifen andere zu weitaus perfideren und gefährlicheren Methoden: Dem Auslegen von präparierten Ködern. Die Vielfalt der zur Schädigung von Vierbeinern ausgelegten Köder reicht von Futtermitteln mit scharfkantigen Objekten wie Schrauben, Messerklingen, Nägeln, Glasscherben uä. bis zu jenen mit Gift versetzten.
Grundsätzlich eignet sich jede Substanz, die mit einem Giftstoff versehen werden kann, als Giftköder. In der Regel werden für Haustiere besonders attraktive Fleisch- und Wurstsorten sowie Leckerlis als Trägermaterial für den Giftstoff verwendet.
Was tun im Ernstfall?
Haben Sie den Verdacht, Ihr Haustier hat einen Giftköder aufgenommen, beobachten Sie sein Verhalten genau: Auffälligkeiten und Verhaltensänderungen können ebenso wie Mattigkeit, Schwindel, Krämpfe, Bewusstlosigkeit, übermäßiger Speichelfluss, Erbrechen, helle bis weiße Schleimhäute, Atemstörungen, übermäßiges Hecheln, Herzrasen, Durchfall Anzeichen für eine Vergiftung oder Aufnahme von schädigenden Fremdkörpern sein.
Wenn ihr Haustier trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einen Giftköder aufgenommen hat, zählt jede Minute.
Grundsätzlich gilt: Bei einem Verdacht oder ersten Anzeichen einer Vergiftung bedarf das Tier so schnell wie möglich veterinärmedizinischer Behandlung!
Versuchen Sie trotz der emotional belastenden Ausnahmesituation Ruhe zu bewahren - dies hilft dem leidenden Tier und ermöglicht Ihnen, rational und umsichtig zu handeln.
Giftköder gefunden…
Haben Sie verdächtig wirkende Köder gefunden, verhindern Sie auf jeden Fall dessen Aufnahme durch Ihr Tier.
Sichern Sie den Köder (z.B. Mithilfe eines Gassibeutels) und bringen Sie ihn auf die nächste Polizeidienststelle zur Anzeigenerstattung bzw. zur weiteren Untersuchung.