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Neueste Beiträge der Marktgemeinde

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Wahlkarten für die Nationalratswahl 2024 am 29. September 2024 können unter www.wahlkartenantrag.at bis zum 25. September 2024 (24 Uhr) beantragt werden.

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ab sofort ist eine Entsorgung des Grünschnittes am Müllplatz beim Bauhof wieder möglich.

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VERBOT des Feueranzündens-Feuerverbotsverordnung vom 12. 07.2024

Diese Verordnung tritt mit 12 .07.2024 in Kraft und gilt in der Zeit der besonderen Brandgefahr (Trockenheit). Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30.09.2024 außer Kraft.

2024-07-12_Feuerverbotsverordnung

So funktioniert das GO-MOBIL® Görtschitztal:
Bürger*innen und Gäste, Alt und Jung – alle können dank des Tür-zu-Tür-Fahrdienstes mobil, unkompliziert z.B. zum Arzt, Friedhof, Parkbad, Gasthaus oder zum Einkaufen und wieder nach Hause gelangen. Schüler*innen kommen einfacher zur nächsten Haltestelle, Urlaubsgäste erreichen bequem den Bahnhof oder das Hotel. Frei nach dem Motto: „Fahr nicht fort, kauf (bleib) im Ort!“ bringt das GO-MOBIL nun viele Vorteile für Bürger*innen, Betriebe und Gäste.

GO-MOBIL Rufnummer (aktiv ab Fahrbetrieb - 14.07.2024): 0664/603 603 + Postleitzahl

0664 - 603 603 – 9371 für Brückl

0664 - 603 603 – 9372 für Eberstein

0664 - 603 603 – 9373 für Klein St. Paul

 

Die Einsatzzeiten sind:
Montag-Donnerstag: 8.00-22.00 Uhr
Freitag: 08:00-24.00 Uhr
Samstag: 9.00-24.00 Uhr
Sonn- und Feiertag: 9.00-22.00 Uhr
Bei Festen und Veranstaltungen sind Sondereinsatzzeiten möglich. Letzter Anruf kann bis eine Stunde vor dem Ende der Einsatzzeit erfolgen oder Anrufe und Fahrtbestellungen bis eine Stunde vor Ende der Einsatzzeit.

Nutzungsbereich:
GO-MOBIL® Görtschitztal kann innerhalb der drei Gemeinden Klein St. Paul, Eberstein und Brückl genutzt werden. Für Transfers, über diese Grenzen hinaus, nutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel.

Fahrscheine:
Die vergünstigten Vorverkaufsfahrscheine gibt es ausschließlich bei GO-MOBIL-Mitgliedsbetrieben zum Preis von EUR 3,80 pro Stück und Fahrt. Der Normalpreis im GO-MOBIL beträgt 5,20 Euro. Ein „GO“ gilt für die Beförderung einer Person zu oder von einem Mitgliedsbetrieb. Für die Fahrt von und zu einem Nicht-Mitglied werden 2 „GOs“ benötigt.

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Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

aufgrund von Bauarbeiten/Asphaltierungsarbeiten ist ab sofort und bis auf Weiteres keine Grünschnittentsorgung möglich!

Wir bitten höflich um Ihr Verständnis.

Sobald die Bauarbeiten abgeschlossen sind, wird die Grünschnittentsorgung wieder möglich sein. Hierfür erfolgt eine gesonderte Information.

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Schneeräumung - Pflichten der Anrainer und Ersuchen an die Anrainer

Aus gegebenem Anlass dürfen wir auch in diesem Winter darauf hinweisen, dass Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet nach den Bestimmungen des § 93 der Straßenverkehrsordnung zur Schneeräumung und Splittstreuung auf Gehsteigen verpflichtet sind. In diesen Bestimmungen wird festgehalten, dass die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen bei unverbauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften, dafür zu sorgen haben, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in einer Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen.

In diesem Zusammenhang wird mitgeteilt, dass die fallweise Gehsteigräumung und Streuung durch die Gemeinde die einzelnen Grundstückseigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten nach den vorzitierten gesetzlichen Bestimmungen befreit und sie sich nicht darauf verlassen dürfen und können, dass die Gehsteige von der Gemeinde überhaupt und rechtzeitig geräumt werden.

Genauso wichtig ist, dass alle in unmittelbarer Nähe eines Weges angewachsenen Sträucher und Bäume, die durch die Schneelast in den Weg hineinhängen könnten, zu entfernen sind. Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Kraftfahrzeuge auch bei Schneefall auf öffentlichen Straßen abgestellt werden, die dann eine ordnungsgemäße Schneeräumung sehr erschweren bzw. manchmal sogar unmöglich machen. Sie werden bei entsprechender Witterung ersucht die Fahrzeuge so abzustellen, dass eine einwandfreie Räumung der Straßen erfolgen kann. Auf einen weiteren Umstand möchte die Gemeinde in diesem Zusammenhang hinweisen, und zwar wird durch einige Grundstückseigentümer noch immer der Schnee von den Einfahrten auf die Straße verbracht. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dies nicht zulässig ist und nach der Straßenverkehrsordnung bzw. nach dem Kärntner Straßengesetz geahndet werden kann. Sie werden daher dringend ersucht, das Ablagern von Schnee auf öffentlichem Gut zu unterlassen.

Die Marktgemeinde Eberstein weist im Zusammenhang mit der Schneeräumung und Streuung darauf hin, dass sie keinerlei Haftung für eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung und Streuung der Gehsteige und Gehwege übernimmt. Alle zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Haftungen bei Unfällen, die unter Umständen auf eine mangelnde Obsorge der nach der Straßenverkehrsordnung verpflichteten Personen zurückzuführen sind, liegen bei den Wegeigentümern bzw. Anrainern der Gehwege und öffentlichen Straßen.

Weiters möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eventuelle Schäden, die durch die Schneeräumung entstanden sind, unverzüglich der Marktgemeinde Eberstein zu melden sind!

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Der Naturgefahren Ratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes

Unwetterereignisse, die zu verheerenden Schäden führen, häufen sich und können jeden von uns treffen. Nutzen Sie die Chance, informieren Sie sich und bereiten sich rechtzeitig auf Notfälle vor! Anregungen und Tipps bietet der Naturgefahren-Ratgeber des Zivilschutzverbandes.

Ohne Mitwirkung der Bevölkerung geht es nicht

In dieser neu aufgelegten Broschüre finden Sie wertvolle Tipps wie Sie sich, Ihre Familie und Ihr Zuhause vorbereiten und schützen können. Mit Ihren Vorbereitungen leisten Sie einen unverzichtbaren Beitrag auch dafür, dass im Ernstfall die Einsatzkräfte entlastet werden.

Tipps und Informationen zu folgenden Themen:

Ob Gewitter, Starkregen, Hochwasser, Hagel, Sturm, Hangrutsch oder enorme Schneemassen - diese Ereignisse werden im Naturgefahren-Ratgeber ausführlich behandelt. Es gibt Hinweise auf vorbeugende Maßnahmen, die mithelfen können, mögliche Schäden zu reduzieren. Dazu jede Menge Verhaltenstipps, wie man sich im Ernstfall wirkungsvoll schützen kann.

Mit dem Link kommen Sie direkt zur Online-Ausgabe des Ratgebers (Download), der natürlich auch in gedruckter Form kostenlos beim Kärntner Zivilschutzverband per Mail zivilschutzverband@ktn.gv.at, oder telefonisch unter +43 50 5365 7080 bestellt werden kann.

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Bericht
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CITIES

Sicher, schnell, unkompliziert – mit ID Austria!

Wir freuen uns, bekanntzugeben, dass CITIES nun offizieller ID Austria Service Provider ist. Als offizieller ID Austria Service Provider zählt CITIES zu den wenigen geprüften und zugelassenen Anbietern in Österreich.

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Sport & Freizeit
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Eberstein

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Bericht

Achtung Wespen

Die "Wespenplage" ist ein ganz natürliches Phänomen. Es gab sie immer und wird sie wohl auch immer geben. Wespen stechen vor allem dann zu, wenn sie sich durch hek­ti­sche Bewegungen bedroht fühlen. Wildes Fuchteln sollte daher vermieden werden, auch wenn die Insekten lästig sind. Am besten verhält man sich ruhig.

Die Stiche sind zwar schmerzhaft, in der Regel aber nicht gefährlich. Bei Stichen im Ra­chen­raum oder bei Menschen mit Wespengift-Allergie ist allerdings größte Vorsicht ge­bo­ten! Hier ist unverzüglich medizinische Hilfe zu holen. Ob eine Insektengiftallergie besteht, kann durch einen Allergietest abgeklärt werden.

Wichtige Sicherheitstipps:

  • Getränke im Freien abdecken oder nur mit Stroh­halm und nicht direkt aus der Flasche trinken.

  • Speisen nicht offen stehen lassen! Speise­reste sofort abräumen oder zudecken!

  • Kleinkindern nach dem Essen Mund und Hän­­de abwischen.

  • Süßlich riechende Parfums und Haarsprays ver­meiden.

  • Spezielle Duftkerzen und Räucherstäbchen ver­trei­ben die Tiere!

  • Fallobst im Garten regelmäßig beseitigen.

  • Kinder auf die mögliche Gefahr hinweisen. Nicht barfuss durch die Wiese gehen.

  • Grenzen respektieren: Nicht näher als 5 Meter an das Nest herangehen - die Flugbahn der Tiere nicht unterbrechen!

  • Nester in Ruhe lassen - Tiere werden aggressiv, wenn sie die Brut bedroht sehen.

  • Insektengitter an Fenstern montieren.

Erste Hilfe Tipps bei Insektenstichen

  • Den betroffenen Körperteil mit kalten Umschlägen oder Eiswürfeln kühlen.

  • Gegen Juckreiz helfen Salben und Gels aus der Apotheke

  • Bei Stichen in den Mund bzw. im Rachenraum besteht die Gefahr, dass durch die Schwellung die Atemwege verlegt werden. So schnell wie möglich Eis oder Eiswürfel lutschen, ein kaltes Tuch um den Hals und Nacken legen und den Notarzt/Rettung verständigen.

  • Bei allergischen Reaktionen (Schwellungen, Fieber, Erbrechen, Atemnot) den Patien­ten zur Schockbekämpfung mit erhöhtem Oberkörper lagern, die Kleidung lockern und sofort den Notarzt/Rettung rufen.

Sicherheitstipp: Wespen - keine Panik (Download)

Weitere Tipps für Ihre persönliche Sicherheit und die private Vorsorge gibt es imSicherheitsratgeberdes Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.

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Sport & Freizeit

Reiseapotheke

Auch im Urlaub und auf Reisen kann es zu gesundheitlichen Beschwerden und kleineren Verletzungen kommen. Sonnenbrand, Insektenstiche, Schürfwunden, ein verstauchter Knöchel - die Liste der Möglichkeiten ist lang. Für solche Fälle ist es äußerst hilfreich, wenn man eine gut sortierte Reiseapotheke dabei hat.

Eine Reiseapotheke sollte z. B. folgende Medikamente enthalten:

  • Mittel gegen Durchfall

  • gegen Magenverstimmung (Erbrechen, Übelkeit)

  • Mittel zur Wiederherstellung der Darmflora

  • gegen Verstopfung 

  • gegen Insektenstiche

  • gegen Reisekrankheit

  • gegen Pilzerkrankung

  • gegen Bindehautentzündung

  • Nasentropfen/ -spray; Ohrentropfen

  • Mittel gegen Halsentzündung

  • Schmerztabletten

  • Insekten- und Sonnenschutzmittel

  • Salbe zur Linderung nach Insektenstichen

  • Brandsalbe

  • Desinfektionsmittel (Haut- und Wunddesinfektion)

  • Sportsalbe

  • Fieberthermometer 

  • Mittel gegen Fieber


Um kleinere Verletzungen versorgen zu können, sollten Heftpflaster in verschiedenen Größen, Mullbinden, Kompressen und Leukoplast sowie elastische Binden nicht fehlen.

Bei der Zusammenstellung der Reiseapotheke. die dem Urlaubsziel und persönlichen Bedürfnissen angepasst sein soll, holen sie sich am besten Rat bei ihrem Hausarzt oder in der Apotheke.

Beachten sie auch, dass es Präparate gibt, die nicht hitzebeständig sind - auf diesbezügliche Lagerhinweise achten!

Sicherheitstipp: Reiseapotheke (Download)

Weitere Tipps für die Unfallvermeidung und die private Vorsorge gibt es im  Sicherheits-Ratgeber des Kärntner Zivilschutzverbandes, der kostenlos angefordert werden kann.

Kärntner Zivilschutzverband
9020 Klagenfurt, Rosenegger Straße 20, Haus der Sicherheit
Tel. 050-536-57080, FAX 050-536-57081
E-Mail: zivilschutzverband@ktn.gv.at  

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Sport & Freizeit

Ausschreibung - Tenniskurs 2024

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Projekte & Initiativen

Polizei als Helfer in Herzensangelegenheiten:

Mit bei der Sache sind unsere Kolleginnen und Kollegen im Außendienst. Jede Hauptstreife führt seit Anfang Juni einen Defi mit an Bord. Bisher hatten wir bereits 19 Einsätze!

Jede Sekunde zählt...

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Sport & Freizeit

Heute ist Welttag zur Verhütung des Ertrinkens.

Jedes Jahr ertrinken drei Kinder in Österreich, dazu kommen hunderte Badeunfälle mit teilweise schweren, lebenslangen Folgen. Wasser ist ein Ort, an dem Vorsicht geboten ist.

Hier ein paar Tipps, du Kinder im Umgang mit Wasser sicher bleiben.

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Bericht

Sicherheit rund um den Urlaub

Haben Sie schon Ihren Urlaub geplant? Wenn ja, dann steht Ihrer Erholung nichts mehr im Weg. Beachten Sie aber in jeden Fall die geltenden Bestimmungen gegen die Ausweitung der Corona-Pandemie. Haben Sie auch daran gedacht, ob Ihr Zuhause während Ihrer Abwesenheit einigermaßen sicher vor Einbrechern ist? Denn, „Langfinger“ machen keine Ferien.

Nachstehend einige Tipps, was Sie vor der Abreise bzw. im Urlaub bedenken sollten.

Vor der Abreise:

Türen:
Kontrollieren Sie, ob alle Türen (Eingangstür, Kellertür, Garagentor) versperrt sind. 

Fenster:
Achten Sie darauf, dass alle Fenster, Kellerfenster, Oberlichten, Balkontür, Dachluken verschlossen sind. Keine Fenster gekippt lassen – auch nicht im Obergeschoß! 

Garten:
Achten Sie darauf, dass alle Aufstiegshilfen wie Leitern, Tische, Sessel weggeräumt sind.

Wertsachen:
Deponieren Sie Wertsachen wie Bargeld und Schmuck im Bankschließfach. Dort sind sie gut aufgehoben. Größere Wertgegenstände sollten fotografiert werden. Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz! 

Post:
Bitten Sie Nachbarn oder Freunde während Ihrer Abwesenheit die Zeitungen vor der Haus- bzw. Wohnungstür zu entfernen und den Briefkasten zu entleeren. Oder richten Sie beim zuständigen Postamt ein Urlaubspostfach ein.

Nachbarn:
Bitten Sie Ihre Nachbarn, während Ihrer Abwesenheit die Augen offen zu halten und hinterlassen Sie die Urlaubsanschrift und Ihre Telefonnummer.

Papiere:
Kopieren Sie sich wichtige Dokumente wie Pass, Führerschein, Zulassungsschein. Notieren Sie sich die Nummern von Bankomat und Kreditkarten, sowie die Hotline für eventuelle Sperren.

 

Am Urlaubsort: 

Geld und Schmuck:
Deponieren Sie Geld und Schmuck im Hotelsafe! 

Kreditkarten:
Bei Bezahlungen mit Kreditkarten werfen Sie die Belege nicht achtlos weg. PIN-Codes gehören in den Kopf und nicht auf Notizzettel. 

Geldwechsel:
Wechseln Sie Ihr Geld nur in den Banken und nicht auf der Straße! 

Urlaubssouveniers:
Achten Sie beim Kauf von Urlaubssouveniers auf die Aus- und Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes. 

Achtung - nichts für Urlaubsbekanntschaften mitnehmen, Sie könnten unfreiwillig zum Drogenkurier werden!

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