Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen
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Als Eintragungszeitraum für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung „Erhalt der Abteilungen, Geburtshilfe, Gynäkologie und Kinderheilkunde im Krankenhaus Dornbirn“ wurde der Zeitraum vom 15. April 2026 bis 10. Juni 2026 festgesetzt.
Für die Eintragung ist das von der Landeswahlbehörde bereitgestellte Eintragungsformular zu verwenden.
Die Eintragung ist dem Bürgermeister der Gemeinde, in der die stimmberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat, innerhalb der Eintragungsfrist zu übermitteln. Sie kann auch im Gemeindeamt der Gemeinde, in der die stimmberechtigte Person ihren Hauptwohnsitz hat, abgegeben werden.