𝐅𝐞𝐮𝐞𝐫𝐰𝐞𝐫𝐤- 𝐮𝐧𝐝 𝐁ö𝐥𝐥𝐞𝐫𝐯𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭
Liebe Bürger*innen,
kurz vor dem Jahreswechsel möchten euch daran erinnern, dass im Ortsgebiet unserer Marktgemeinde Gratwein-Straßengel Feuerwerke und Böller der Kategorie F2 gem. § 38 Abs. 1 PyroTG verboten sind.
𝐖𝐞𝐥𝐜𝐡𝐞 𝐙𝐢𝐞𝐥𝐞 𝐡𝐚𝐭 𝐝𝐢𝐞𝐬𝐞𝐬 𝐕𝐞𝐫𝐛𝐨𝐭?
𝐁𝐫𝐚𝐧𝐝𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳: Die Gefahr von Bränden, die durch Feuerwerke entstehen können, ist besonders hoch.
𝐓𝐢𝐞𝐫𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳: Nicht nur einige Menschen, sondern besonders unsere tierischen Freunde leiden sehr unter dem lauten Knall der Feuerwerkskörper.
𝐔𝐦𝐰𝐞𝐥𝐭𝐬𝐜𝐡𝐮𝐭𝐳: Weniger Feuerwerk bedeutet weniger Müll und Schadstoffe in unserer Natur.
Wir bitten alle Bewohner*innen höflichst, diese Regelung zu respektieren und sich daran zu halten, zum Wohle aller Mitbürger*innen.
Danke für eure Unterstützung und euer Verständnis!
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