Neuer Sachkundenachweis für Hundehalter ab 1. Juli 2026 🐕️
Mit 1. Juli 2026 ist aufgrund einer Änderung des Tierschutzgesetzes (TSchG) ein bundesweiter Sachkundenachweis für die Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln verpflichtend.
Für Hundehalter in Niederösterreich gilt: Der bisherige NÖ Hundepass bleibt weiterhin erforderlich. Neu ist jedoch, dass der Theorieteil des bundesweiten Sachkundenachweises als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz anerkannt wird.
Umgekehrt werden allgemeine Sachkundenachweise (NÖ Hundepass), die bis 30. Juni 2027 absolviert werden, auch als Theorieteil des bundesweiten Sachkundenachweises anerkannt. In diesem Fall ist nur noch die praktische Einheit (2 Unterrichtseinheiten mit dem Hund) zu absolvieren. Erweiterte Sachkundenachweise für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial bzw. auffällige Hunde werden ebenfalls anerkannt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Landeshomepage unter
NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023 - Land Niederösterreich und unter
Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz für Hunde, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel - Land Niederösterreich.