Tarifanpassungen beim Wasser dringend notwendig
In Zusammenarbeit mit dem Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Siedlungswasserwirtschaft, wurde der Betriebsfinanzierungsplan der Wasserversorgungsanlage in Horn geprüft und festgestellt, dass dieser ein Minus von ca. 138.000 Euro aufweist und die Gebühren daher dringend angepasst werden müssen.
„Die Erhöhungen sind unbedingt erforderlich, um wieder kostendeckend arbeiten zu können, und wir machen das nicht gerne“, so Bürgermeister Gerhard Lentschig. „Es ist eine rechtliche Verpflichtung, auf den Gebührenhaushalt zu achten,“ ergänzt Vbgm. Heinrich Nagl.
Aus diesem Grunde wurde in der letzten Gemeinderatssitzung vom 12. März 2025 eine Erhöhung der Wasseranschlussabgabe mit Wirksamkeit 1. April 2025 von 7,80 Euro auf 9,75 Euro beschlossen. Die Bereitstellungsgebühr wurde von 20 Euro auf 35 Euro pro m³/h erhöht und die Wasserbezugsgebühr von 1,80 Euro auf 2,25 Euro pro m³.
Auch bei den Kanalabgaben waren inflationsbedingte Steigerungen zu berücksichtigen. Seit 2017 wurde die Kanalbenützungsgebühr nicht mehr erhöht, die Kanaleinmündungsabgabe sind sogar schon seit 2011 unverändert geblieben. Der Einheitssatz zur Berechnung der Kanalbenützungsgebühr wurde um 60 Cent von 2,40 Euro auf 3 Euro, aber erst mit Wirkung 01. Jänner 2026, angehoben.
Die Kanaleinmündungsabgabe beträgt ab 1. April 2025
· bei Mischwasser 17,25 Euro (3,45 Euro mehr)
· Bei Schmutzwasser 12,50 Euro (2,50 Euro mehr)
· Regenwasser 6,75 Euro (1,35 Euro mehr).
Im Zuge der Gemeinderatssitzung wurde ebenfalls der Einheitssatz zur Aufschließungsabgabe (§ 38 Abs. 6 NÖ Bauordnung 2014) mit Wirkung 01. April 2025 mit EUR 600 festgelegt. Dieser Einheitssatz lag seit 1. Juli 2012 unverändert bei 450 Euro.
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