Revision FLÄCHENWIDMUNGSPLAN 4.0 🧐
Die örtliche Raumplanung fällt in den eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde und die wichtigsten Instrumente für eine nachhaltige Gemeindeentwicklung bilden das Örtliche Entwicklungskonzept und der Flächenwidmungsplan.
Im Örtlichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Kapfenstein werden die Ziele zu einer räumlichen Entwicklung der Gemeinde definiert. Diese Strategie zur Siedlungsentwicklung, die sich z.B. am Klimaschutz ausrichtet, folgt klaren Zielsetzungen und zugehörigen Maßnahmen. Der Flächenwidmungsplan dient zur Gliederung der Grundstücke nach der Nutzungsart im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Kapfenstein. Die Strategie zur räumlichen Entwicklung für die kommende Planungsperiode wird im Örtlichen Entwicklungskonzept und im Flächenwidmungsplan verankert und bei dieser Umsetzung sind u.a. bundes- sowie landesgesetzliche Bestimmungen zu beachten.
In der Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 3.0 sowie des Flächenwidmungsplanes Nr. 3.0 der Gemeinde Kapfenstein werden insbesondere folgende Zielsetzungen, die eine nachhaltige Siedlungsentwicklung sicherstellen sollen, verfolgt:
Im Interesse des Gemeindewohles soll eine planmäßige und vorausschauende Gestaltung sowie Entwicklung des Lebensraumes ermöglicht werden.
Erhalt und Ausbau der Wohn- und Lebensqualität.
Stärkung und Ausbau der wirtschaftlichen Entwicklung im Gemeindegebiet.
Abgleich der unterschiedlichen Interessen.
Die Bürger:innen der Gemeinde Kapfenstein werden eingeladen, Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen in der Zeit vom 08. Juni 2026 bis 10. August 2026 (mind. 8 Wochen) dem Gemeindeamt schriftlich bekanntzugeben.
Bei der Beurteilung der eingelangten Planungsinteressen (Wünsche) werden folgende Kriterien herangezogen:
Aufgrund der zunehmenden Klimaerwärmung und -veränderung, ist sparsam mit den Bodenreserven umzugehen,
ein unmittelbarer Anschluss an das bestehende Bauland muss gegeben sein,
natürliche Gefahren, wie etwa Hochwasser sind zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist es nicht möglich innerhalb einer 100-jährigen Hochwasseranschlagslinie neues Bauland festzulegen,
Nutzungskonflikte zwischen unterschiedliche Nutzungen sind zu vermeiden.