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33. Änderung des Flächenwidmungsplanes
Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25 iVm § 24, 25 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 09. Juli 2026 bis 20. August 2026 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.