Cities
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33. Änderung des Flächenwidmungsplanes

Der Gemeinderat beabsichtigt das Örtliche Raumordnungsprogramm (Flächenwidmungsplan) abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 25 iVm § 24, 25 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 09. Juli 2026 bis 20. August 2026 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

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18. Änderung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat beabsichtigt, den Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Kirchberg am Wagram zu erweitern und im gesamten Bereich inhaltlich abzuändern.

Der Entwurf wird gemäß § 34 Abs. 2 iVm § 33 Abs. 1 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 09. Juli 2026 bis 20. August 2026 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

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Kundmachung Bürgerbegutachtungsverfahren LAD1-BI-340/017-2026

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Kundmachung nach dem NÖ Grundverkehrsgesetz LFL2-G-264/095

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Kundmachung nach dem NÖ Grundverkehrsgesetz LFL2-G-264/092

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Verhandlungsverständigung Wopfinger Transportbeton GmbH TUW2-BA-25/001