Streunerkatzen – Kastrationsprojekt des Landes Steiermark
Erster Fördercall – Bewerbungszeitraum:
15. Dezember 2024 bis einschließlich 15. Jänner 2025
Bewerbungsvoraussetzungen bei Vereinen und Institutionen:
Der Verein muss im Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen sein, eine aktuelle Funktionsperiode aufweisen und der Vereinssitz muss sich in der Steiermark befinden.
Bewerbungsvoraussetzungen für Einzelpersonen, die sich im Tierschutz ehrenamtlich engagieren:
Die Einzelperson muss dem Land Steiermark bereits als ehrenamtliche:r Tierschützer:in bekannt sein und muss deren Hauptwohnsitz in der Steiermark liegen.
Im Rahmen des 1. Fördercalls stehen steiermarkweit insgesamt 720 Stk. Kastrationscoupons für weibliche Streunerkatzen und 480 Stk. für männliche Streunerkatzen zur Verfügung. Diese Coupons sind bis längstens 31.07.2025 bei den niedergelassenen Tierärzt:innen in der Steiermark einzulösen, andernfalls verlieren sie ihre Gültigkeit.
Mit der Österreichischen Tierärztekammer, Landesstelle Steiermark wurden im Rahmen des StKKP-neu eigene Streunerkatzenkastrationshonorare vereinbart:
Streunerkatze weiblich: € 84,00 incl. 20% MWSt.
Streunerkatze männlich: € 48,00 incl. 20% MWSt.
Das Land Steiermark trägt 2/3 der oben angeführten Kosten in Form einer Förderung. Die Förderwerber:innen kommen für das restliche Drittel auf.
Das standardisierte Förderansuchen für den 1. Fördercall finden Sie hier:
Formular (Drucken und händischen Ausfüllen)
Formular (elektronisches Ausfüllen, Drucken und Speichern)
Insgesamt können im Jahr 2025 mit den beiden Fördercalls steiermarkweit 2.000 Streunerkatzen über das StKKP-neu kastriert werden. Die Förderung soll insbesondere dazu beitragen, die Population von Streunerkatzen in der Steiermark nachhaltig zu regulieren und deren Versorgung und Gesundheitszustand wesentlich zu verbessern.
Weitere Informationen unter: