VOLKSBEGEHREN
Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen:
Autovolksbegehren: Kosten runter!
ORF-Haushaltsabgabe NEIN
Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!
wurden Einleitungsanträge gestellt.
Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum von Montag, 31. März 2025 bis einschließlich Montag, 07. April 2025, zu nachstehenden Zeiten am Gemeindeamt Niederneukirchen unterschrieben werden:
Montag, 31.03.2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag, 01.04.2025 von 08:00 bis 20:00 Uhr
Mittwoch, 02.04.2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 03.04.2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, 04.04.2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Samstag, 05.04.2025 GESCHLOSSEN
Sonntag, 06.04.2025 GESCHLOSSEN
Montag, 07.04.2025 von 08:00 bis 16:00 Uhr
Bitte weisen Sie am Gemeindeamt Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein, nicht jedoch ein Meldezettel) nach.
Online können Sie mittels ID Austria eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (07.04.2025) 20:00 Uhr durchführen! Sollten Sie bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, kann keine Eintragung mehr vorgenommen werden, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Amtstafel der Gemeinde Niederneukirchen oder auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres unter: www.bmi.gv.at/volksbegehren.