Zur Erinnerung 😊
Kennen Sie schon den Handwerkerbonus?
Für alle Handwerksleistungen ab 1. März 2024!
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Was wird gefördert?
Alle Handwerksleistungen im privaten Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesen legen usw.
Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at
Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID-Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.
Auf der Website finden Sie zudem Ausfüllhilfen als Videos.