Anmeldung für das Kindergartenjahr 2026/2027
Bis zum 8. März 2026 läuft die Anmeldung für das Kindergartenjahr 2026/2027 über das Online-Formular.
Gemäß dem aktuellen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz hat die Gemeinde Röthis sicherzustellen, dass für jedes Kind, das am 31. August vor Beginn des Betreuungsjahres das zweite Lebensjahr vollendet hat, ein geeigneter Betreuungsplatz zur Verfügung steht (Versorgungsauftrag). Seitens der Gemeinde Röthis werden für jene Kinder, die zum Stichtag das zweite Lebensjahr vollendet haben, Betreuungsplätze in den privaten Kleinkindbetreuungseinrichtungen „Villa Kamilla“ im vorderlandHUS (Infoabend am 26.03.2026 im vorderlandHUS) sowie „KiPa“ im Interpark Focus angeboten. Für Kinder, die zum Stichtag bereits das dritte Lebensjahr vollendet haben, werden Betreuungsplätze im Kindergarten Röthis angeboten.“
Verpflichtet zum Besuch des Kindergartens im Umfang von 20 Wochenstunden sind Kinder, die am Stichtag fünf Jahre alt sind sowie Kinder, die am Stichtag vier Jahre alt sind und Sprachförderbedarf haben. (§ 26 Abs. 1 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes)
Für alle anderen Kinder ist der Besuch des Kindergartens freiwillig. Sollten nicht ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung stehen, können Dreijährige auch in anderen Kinderbetreuungseinrichtungen oder von Tageseltern betreut werden.
Die Anmeldung ist verbindlich. Die Betreuungskosten werden jeweils monatlich im Nachhinein verrechnet.
Moduländerungen können nur in begründeten Fällen in vorheriger Absprache mit der Leitung vorgenommen werden, wenn daraus keine personellen Änderungen entstehen.
Ein erhöhter oder besonders hoher Förderbedarf des Kindes muss bei der Anmeldung bekannt gegeben werden, damit Gruppengrößen und Personalschlüssel entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen geplant werden können. Bitte legen Sie bereits vorhandene ärztliche Gutachten als Kopie bei!