Eisbildung auf dem Königssee
Aufgrund erster Ansätze für eine Eisbildung auf dem Königssee wurde der reguläre Schifffahrtsbetrieb vorübergehend eingestellt.
Nachdem seither bei der Gemeinde Schönau a. Königssee eine Vielzahl von Anfragen eingehen, ob die Eisbedeckung für eine Begehung des Königssees bereits ausreicht, teilen wir hierzu folgendes mit:
Nachdem der Königssee letztmals im Jahr 2006 zur Begehung freigegeben werden konnte, würde sich die Gemeinde Schönau a. Königssee für Ihre Gäste und Bürger natürlich sehr freuen, wenn es heuer wieder einmal so weit wäre. Die Möglichkeit der Begehung des Königssees über das Eis ist ein seltenes, dafür aber umso beeindruckenderes Erlebnis.
Derzeit ist die Wasserfläche des Königssees leider nur teilweise mit Eis bedeckt, welches keinesfalls als ausreichend tragfähig angesehen werden kann. Mögliche Übertrittsstellen vom Uferbereich auf den Königssee sind größtenteils noch gar nicht zugefroren. Von einer durchgängigen und ausreichend dicken Eisschicht, die ein gefahrloses Begehen erlauben würde, ist der Königssee zum aktuellen Zeitpunkt deshalb noch weit entfernt.
Da die Beurteilung der Tragfähigkeit von dünnen Eisschichten von unerfahrenen Besuchern oftmals unterschätzt wird, hat die Gemeinde Schönau a. Königssee ab dem 22. Januar 2026 das Betreten der Eisflächen auf dem Königssee verboten.
Bitte bedenken Sie:
Das Einbrechen im Eis kann je nach Wassertiefe lebensgefährlich sein und bringt auch bereitwillige Ersthelfer in Gefahr!
Bitte nehmen Sie deshalb das von der Gemeinde angeordnete Betretungsverbot des Königssees ernst!
Wir verweisen hierzu im Übrigen auf die gemeindliche „Verordnung über das Betreten und Befahren der Eisfläche des Königssees vom 02.10.2006“. Diese Verordnung finden Sie auch auf der Homepage der Gemeinde Schönau a. Königssee unter www.schoenau-koenigssee.com (Rubrik: Rathaus & Service – Ortsrecht – Verordnungen)
Die Gemeinde beobachtet und prüft die Eisbildung am See fortlaufend und wird das Betretungsverbot aufheben, sobald ein gefahrloses Begehen der Eisfläche möglich ist.
Nachdem aber viele unterschiedliche Witterungsfaktoren Einfluss auf die Eisbildung haben, kann derzeit keine Prognose abgegeben werden, wann der Königssee vollflächig zugefroren sein wird und ob überhaupt eine ausreichend tragfähige Eisdicke erreicht wird, die ein gefahrloses Begehen des Königssees erlaubt.
Gemeinde Schönau a. Königssee, den 22.01.2026